Digitales Foto für Personalausweis und Reisepass: Was sich ab dem 1. Mai ändert

Mit den Fotos für Reisepass und Personalausweis ist das so eine Sache: Damit sie den Anforderungen für biometrische Passbilder genügen, muss beispielsweise der Kopf von vorn aufgenommen werden und mittig im Bild sitzen, auch ein neutraler Gesichtsausdruck ist Pflicht. Und bald kommt noch eine weitere Vorgabe hinzu.
Wer ab dem 1. Mai 2025 einen neuen Personalausweis, Reisepass oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchte, kann kein auf Papier ausgedrucktes Foto mehr beim Amt vorlegen. Ausschließlich digital übermittelte Bilder sollen ab diesem Zeitpunkt akzeptiert werden.
Digital ist nicht genug: Nur zertifizierte Anbieter können die Bilder übermitteln
Dabei ist jedoch zu beachten: Es genügt nicht, das Foto zu Hause mit dem Smartphone oder der Digitalkamera aufzunehmen; vielmehr dürfen nur zertifizierte Dienstleister das Bild „über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass/Ausweisbehörde) [übermitteln]“, wie das Bundesinnenministerium schreibt.
Zu diesen Dienstleistern gehört neben den klassischen Fotostudios auch die Drogeriekette dm, zu deren Angebot schon lange biometrische Passbilder gehören. Bei den Mitarbeiter:innen scheint die neue Richtlinie allerdings für Unmut zu sorgen: Um das Foto über die sichere Verbindung ans Bürgeramt oder die Ausländerbehörde zu übermitteln, müssen die Angestellten sich mithilfe ihres eigenen Personalausweises mit eID-Funktion identifizieren – Mitarbeiter:innen müssen ihren Ausweis also während der Arbeitszeit mit sich führen und ihr privates Dokument im Arbeitskontext einsetzen.
Darüber hinaus gibt es in vielen Behörden zudem Fotoautomaten, die die Bilder ebenfalls in der vorgegebenen Form übermitteln können. Sie gehören jedoch nicht zur Grundausstattung – Bürger:innen sollten sich also nicht darauf verlassen, die Fotos direkt vor Ort anfertigen lassen zu können. Perspektivisch soll es die Möglichkeit aber in jedem Bürgeramt geben.
Übergangsregelung bis zum 31. Juli – mindestens
Nun zeigt sich jedoch: Viele Ämter sind noch gar nicht entsprechend darauf vorbereitet, digitale Passfotos zu empfangen beziehungsweise zu verarbeiten. Wie Bild berichtet, soll es deshalb eine Übergangsfrist bis mindestens 31. Juli 2025 geben, in der papierbasierte Fotos weiterhin eingereicht werden können.
Doch aufgepasst: Diese Regelung gilt nur dort, wo es nicht anders geht. Ist eine Behörde bereits mit digitalen Fotoautomaten und der notwendigen Software ausgestattet, müssen Bürger:innen digitale Bilder einreichen. Wie der aktuelle Stand vor Ort ist, soll bei der Online-Terminbuchung angezeigt werden, sodass sie entsprechende Vorkehrungen treffen können.
Warum akzeptieren Bürgerämter nur noch digitale Passfotos?
Hinter dieser neuen Richtlinie stecken Sicherheitsbedenken – das Bundesinnenministerium will der Manipulation der Lichtbilder vorbeugen. Durch Techniken wie Morphing ist es möglich, mehrere Gesichter zu einem zu verschmelzen und Bilder so zu verändern. Indem die Fotos von zertifizierten Anbietern aufgenommen und über einen sicheren Weg elektronisch übermittelt werden, soll dem ein Riegel vorgeschoben werden.
Ebenfalls ab Mai soll es außerdem möglich sein, sich das fertige Ausweisdokument mit der Post nach Hause schicken zu lassen – dieser Service kostet allerdings 15 Euro Aufpreis. Ob er wirklich zum 1. Mai überall zur Verfügung stehen wird, ist aktuell noch offen.
Und wie sieht es mit dem Führerschein aus?
Der Führerschein ist in Deutschland kein gültiges Ausweisdokument, dementsprechend fällt er auch nicht unter die neue Regelung. Wie das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Nachfrage bestätigt, können Bürger:innen hier weiterhin papierbasierte biometrische Bilder einreichen.
Ändern wird sich das voraussichtlich erst mit der Einführung des digitalen Führerscheins – dazu soll Ende April ein erster Test mit insgesamt 2.500 Bürger:innen stattfinden. Wann er dann für alle verfügbar sein wird, ist derzeit noch unklar. EU-weit soll ein einheitlicher digitaler Führerschein bis 2030 eingeführt sein.