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EU will digitale Monopole verhindern

Die Datensammelleidenschaft von Big-Tech-Unternehmen aus den USA ist der EU schon länger ein Dorn im Auge. Eine Art „Plattformgrundgesetz“ könnte jetzt die Antwort sein, um europäischen Bürgern und Unternehmen ihre Datensouveränität für die Zukunft zu sichern.

Von Jake Pietras
2 Min. Lesezeit
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(Bild: Shutterstock)


Amazon, Apple, Google, Facebook sind die größten Tech-Unternehmen der Welt und wurden von Scott Galloway wohl nicht zu Unrecht als die moderne Version der Reiter der Apokalypse bezeichnet. Besonders die Werberiesen Google und Facebook, aber auch der Social-Media-Gigant Tiktok brauchen dabei vorrangig eine Währung für ihr Geschäftsmodelle: Daten.

Digital Services Act – die Ziele der EU

Je mehr und vielfältiger, desto besser, und was die USA nicht regulieren kann oder will, geht nun die EU an. In dem Gesetzespaket „Digital Services Act“ arbeiten 20 Mitarbeiter in Brüssel an der Zukunft des Digitalmarktes der EU. Das Ziel ist die Vereinheitlichung von Gesetzen und Vorschriften der EU-Länder sowie die Entwicklung von Kontrollsystemen, um Quasi-Monopolen wie Facebook begegnen zu können. Wie Netzpolitik.org analysiert hat, soll der „Digital Services Act“ eine Aufsichtsstruktur verbindlich machen, damit die Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Datenschutz, Inhaltsmoderation und andere Auflagen nachkommen.

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Zwar sehen die DSGVO (GDPR) und weitere Gesetze das auch schon vor, doch die Durchsetzung der Auflagen oblag bisher den nationalen Datenschutzbehörden. Völlig überfordert und unterbesetzt will die EU sie mit einer übergeordneten Aufsichtsbehörde entlasten. Der Begriff „Accountability Framework“ trifft die zukünftige Funktion ganz gut und könnte gewissermaßen als eine Art Erweiterung der DSGVO gesehen werden: konkreter, weitreichender und effektiver.

Monopole sollen früh verhindert werden

Netzpolitik.org hat aus dem Vorhaben der EU drei Hauptziele extrahiert und das dritte ist vermutlich das, was (zukünftigen) Big-Tech-Unternehmen am sauersten aufstoßen dürfte. Neue Richtlinien und Instrumente sollen es der EU-Kommission erlauben, einer möglichen Monopolisierung deutlich früher entgegenzuwirken. Bisher griffen die EU oder Kartellämter erst dann ein, wenn die Marktmacht im Grunde kaum noch umkehrbar war.

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Mit dem „Digital Services Act“ wird ein Eingreifen deutlich eher möglich sein, beispielsweise bei der Digitalwährung Libra. Facebooks kontroverse Bezahlplattform sei ein Beispiel dafür, wie ein Anbieter sich durch eine dominante Postion einen erheblichen Startvorteil in einem anderen Sektor verschafft, so die EU. Um hier nicht wie bei der DSGVO raten zu müssen und für Klarheiten zu sorgen, will die Kommission klare Regeln und Bedingungen definieren sowie regelmäßig prüfen, ob ein mögliches Monopol oder verzerrter Wettbewerb entstehen könnte.

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Aktiver Eingriff in die Digitalwirtschaft

Es ist von der Anpassung bestehender Wettbewerbsregeln und einer Einschränkung gewisser Praktiken die Rede. Beispielsweise sollen Firmen den Netzwerkeffekt angeschlossener sowie Subunternehmen nicht mehr zum Ausbau einer übermächtigen Position nutzen können. „Kunden kauften auch“-Empfehlungen mit Amazons Produkten oder ausschließlich eigenes Zubehör in Apple-Stores könnten dann gegen EU-Auflagen verstoßen.

Neben diesen zugegebenermaßen recht tiefen, wirtschaftlichen Eingriffen der EU sollen die entsprechenden Plattformen einheitlich sowie länder- und behördenübergreifend funktionieren. Die Kommission sieht deshalb vor, die Länder zur Interoperabilität zu „zwingen“, damit Daten und Prozesse überall gleich verarbeitet und ausgewertet werden können.

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Passend dazu: Digitalisierung – Das ist von der Leyens Zukunftsplan

via netzpolitik.org

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