Anzeige
Anzeige
Ratgeber

Facebook-Fanpages: Die Checkliste für Seitenbetreiber

Gute Neuigkeiten für Fanpage-Betreiber – Facebook stellt die vom EuGH geforderte Vereinbarung zur Verfügung, die das datenschutzkonforme Betreiben der Fanpages ermöglicht. Was müssen Seitenbetreiber jetzt beachten? Die wichtigsten Informationen und eine Checkliste.

Von Simone Rosenthal
3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

(Foto: Shutterstock/ tuthelens)

Wie viel Verantwortung übernimmt Facebook?

Facebook hat die Nutzungsbedingungen für Fanpages angepasst und damit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert. Der hatte gefordert, dass für das datenschutzkonforme Betreiben einer Fanpage eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO vorliegen muss. In dieser Vereinbarung muss unter anderem geregelt sein, wer welche Pflichten, die von der DSGVO gefordert werden, übernimmt – insbesondere hinsichtlich der Betroffenenrechte und der Informationspflichten.

Anzeige
Anzeige

Die Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen soll nun alle Anforderungen erfüllen. Zunächst wird vereinbart, dass Facebook und die Fanpage-Betreiber für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Seitenbesucher verantwortlich sind. Dies wurde so bereits durch den EuGH festgestellt. Viel wichtiger ist: Facebook wird laut der Vereinbarung die primäre Verantwortung übernehmen. Das gilt insbesondere für die in den Art. 12 bis 22 DSGVO geregelten Betroffenenrechte sowie die in Art. 32-34 DSGVO normierte Datensicherheit und Meldung von Datenschutzverletzungen.

Zusätzlich wird vereinbart, dass Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Facebook Ireland (die Hauptniederlassung von Facebook in der EU) sein wird. Das hat gem. Art 56 DSGVO zur Folge, dass die irischen Datenschutzbehörden europaweit „federführend“ in allen diesbezüglichen Angelegenheiten sein werden. Gerichts- und Streitstand wird ebenso Irland sein.

Anzeige
Anzeige

Zudem garantiert Facebook die Zurverfügungstellung der „wesentlichen Aspekte“ des Dokuments für alle betroffenen Personen, womit auch das Kriterium „in transparenter Form“ im Sinne des Art. 26 DSGVO erfüllt werden soll.

Anzeige
Anzeige

Die Checkliste für Fanpage-Betreiber

Auch wenn die Hauptverantwortung für die Datenverarbeitung der User-Daten nun bei Facebook Ireland liegt, sehen die neuen Nutzungsbedingungen dennoch einige Pflichten für die Seitenbetreiber vor.

Betroffene informieren

Seitenbetreiber sind verpflichtet, die Betroffenen über die Verarbeitung der Daten zu informieren, indem auf der Fanpage im Infobereich unter Datenrichtlinie ein Link zur eigenen Datenschutzerklärung aufgeführt und den Nutzern angezeigt wird.

Anzeige
Anzeige

Datenschutzerklärung ergänzen

Die eigene Datenschutzerklärung muss mit einem entsprechenden Textbaustein zur gemeinsamen Verantwortlichkeit beim Betrieb der Fanpage samt Rechtsgrundlage ergänzt werden.

Rechtsgrundlagen finden und benennen

In den ergänzten Nutzungsbedingungen wird weiterhin vereinbart, dass Seitenbetreiber dafür Sorge tragen müssen, dass die Verarbeitung der Insights-Daten auf einer Rechtsgrundlage beruht. In Betracht werden hierbei wohl vor allem eine Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder f DSGVO kommen. Letzterer legitimiert die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn der Verarbeitende ein dem Betroffenen gegenüber überwiegendes Interesse an der Verarbeitung hat.

Verantwortlichen benennen

Die Vereinbarung schreibt den Seitenbetreibern vor, den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu benennen. Laut einem englischen Hinweis von Facebook können die Angaben zum verantwortlichen Unternehmen und dessen Datenschutzbeauftragten einschließlich deren Kontaktdaten im Bereich About über Edit Page Info eingetragen werden. Möglich ist dies aber auch in der verlinkten Datenschutzerklärung (siehe oben).

Anzeige
Anzeige

Anfragen an Facebook weiterleiten

Im Falle einer Anfrage von deutschen Datenschutzbehörden oder betroffenen Seitenbesuchern ist der Fanpage-Betreiber verpflichtet, diese innerhalb von sieben Tagen über ein Formular an Facebook Ireland weiterzuleiten.

Fazit

Durch die ergänzten Nutzungsbedingungen von Facebook vermindert sich das Risiko beim Betrieb der Fanpage enorm. Vorhandene „Regelungslücken“ konnten größtenteils geschlossen werden. Die Checkliste hilft dabei, eine Facebook-Fanpage datenschutzkonform zu betreiben.

Ob wirklich alle Regelungslücken durch diese Vereinbarung geschlossen und die deutschen Datenschutzbehörden zufrieden gestellt werden konnten, bleibt abzuwarten. Eine abschließende Bewertung wird erst vorgenommen werden können, wenn erste Gerichtsentscheidungen in dieser Angelegenheit vorliegen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (1)

Community-Richtlinien

Chris

Die Autorin hat keine Ahnung oder informiert absichtlich falsch!
Laut DSK sind die Fanpages derzeit immer noch rechtswidrig!
Die Änderungen von fb haben sogar alles für die Fanpage-Betreiber schlimmer gemacht!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige