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Nach Ansicht Kramers ist ein Anspruch auf Homeoffice deswegen unsinnig, weil viele Menschen nicht von zu Hause aus arbeiten könnten. Dem entgegnete Heil: „Es geht darum, Homeoffice zu ermöglichen, wo es machbar ist. Der Bäcker wird auch künftig nicht von zu Hause arbeiten können.“ Laut Kramer könnte der Rechtsanspruch auf Homeoffice dazu führen, „dass Unternehmen Tätigkeiten, etwa die Buchhaltung, auslagern und an Dienstleister übertragen“. Denn ein Arbeitgeber müsse sein Unternehmen „so organisieren können, wie es dem ganzen Betrieb mit seinen verzahnten Abläufen dient – und nicht ausschließlich, wie es dem einzelnen Mitarbeiter dient“.
Der Arbeitsminister hat seine Gesetzespläne Anfang März dieses Jahres angekündigt. Auf die Frage, warum der Gesetzentwurf weiter auf sich warten lässt, antwortete Heil: „Die Coronapandemie ist ein ungeplanter gesellschaftlicher Großversuch zum Homeoffice – mit positiven und negativen Erfahrungen. Das alles werden wir berücksichtigen.“ Der Entwurf solle daher im Herbst vorgelegt werden.
Das umfassende Regelwerk für Homeoffice und mobiles Arbeiten soll Arbeitnehmern laut Heil neue Freiheiten ermöglichen, sie aber auch „vor einer vollständigen Entgrenzung der Arbeit ins Privatleben“ schützen.
Laut einer Umfrage vom April 2020 ist in der Coronapandemie jeder dritte Beschäftigte ins Homeoffice gewechselt. 35 Prozent der Befragten gaben in der ersten Aprilhälfte an, teilweise oder vollständig von zu Hause aus zu arbeiten. Durch den ungeplanten intensiven Einsatz des Homeoffice als Arbeitsplatz können gesundheitliche Beschwerden die Folge sein.
Autor des Artikels ist Friedhelm Greis.
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