Internetgeschwindigkeit: Viele Provider halten Versprechen nicht ein
„Bis zu 16.000 Kbit/s“, respektive 50 oder 100 MBit/s versprechen Provider von Telekom über 1&1 bis hin zu Vodafone ihren Kunden. Doch halten können sie dieses Versprechen oft nicht mal ansatzweise. Was bislang nur ein subjektiver Eindruck vieler Kunden war, die sich in Foren trafen, wird jetzt durch eine Untersuchung der Bundesnetzagentur untermauert. Die hat in den letzten Monaten mehr als 700.000 Messungen geführt und ausgewertet.
Das Ergebnis ist nicht schön: Fast drei von zehn Nutzern (genauer 28,4 Prozent) bekommen nicht einmal die Hälfte der zugesicherten Datengeschwindigkeit. Gerade einmal 12,4 Prozent erhalten die maximal zugesicherte Geschwindigkeit. Wie Behördenchef Jochen Homann ausführt, erreichen Kunden nach wie vor über alle Anbieter und Bandbreitenklassen hinweg oft nicht das versprochene Tempo.
Genaue Angaben, welche Provider hier besonders nachlässig sind, macht die Studie nicht. Auch lässt die Studie keine sinnvollen Rückschlüsse auf den aktuellen Stand beim Breitbandausbau zu, da die Messzahlen nicht zwingend mit der Postleitzahl gematcht werden mussten.
Mobilfunk: Nicht einmal 2 Prozent bekommen die versprochene Leistung
Noch trauriger sieht das Bild beim mobilen Surfen aus. Hier sind es gerade einmal 18,6 Prozent der Messungen, die mehr als die Hälfte der Geschwindigkeit schafften, die als maximaler Richtwert versprochen waren. In gerade einmal 1,6 Prozent der Messfälle wurde die versprochene Geschwindigkeit tatsächlich erreicht oder übertroffen. Allerdings ist die Netzversorgung auf diesem Wege auch deutlich aufwendiger als bei klassischem kabelgebundenem Internet.
Die aktuellen Messungen stammen aus dem Zeitraum zwischen Oktober 2016 und September 2017 und wurden über das Portal Breitbandmessung.de erhoben. Die Bundesnetzagentur hatte eine ähnliche Erhebung bereits vor einem Jahr durchgeführt und kam damals zu ähnlichen Ergebnissen. Auch wenn die Bundesnetzagentur im April 2017 verkündete, man wolle den Providern „die Daumenschrauben anziehen“ ist offenbar zumindest von offizieller Seite danach nichts passiert (oder es blieb ohne nachhaltige Wirkung).
Ein verbrieftes Kündigungsrecht bei einer größeren Diskrepanz zwischen vereinbartem und geliefertem Datendurchsatz gebe es im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes nicht, teilt die Bundesnetzagentur mit. Der Kunde hat also allenfalls die Möglichkeit, bei grober Nichteinhaltung eines Vertrags vor Gericht zu gehen. Doch angesichts von Formulierungen wie „bis zu…“ seitens der Provider lässt das Gesetz den Anwender hier im Regen stehen, wenn nicht explizit ein gewisser Geschwindigkeitskorridor im Vertrag zugesichert wird. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen die Messwerte je nach Tageszeit und Situation variieren können, so dass der Provider über einigen Spielraum verfügt.
Internetgeschwindigkeit: Provider sehen keinen Handlungsbedarf
Die Provider selbst sehen bei der aktuellen Situation offenbar wenig Handlungsbedarf. So erklärt beispielsweise die Telekom, sie teile den Kunden im Vorfeld mit, welche Geschwindigkeit sie erwarten könnten. In der Praxis kann sich das aber im Laufe der Zeit ändern, etwa wenn mehr neue Kunden an einem Verteilerpunkt angeschlossen werden. Lediglich im Fall des Internets per Kabel sollte die Leistung nicht geringer ausfallen können als die zugesicherte Maximalgeschwindigkeit. 1&1 bietet seinen DSL-Kunden für den Fall, dass die Geschwindigkeit den Kunden nicht zufriedenstellt, zwar im ersten Monat ein Rücktrittsrecht oder die Umstellung auf einen anderen Vertrag – eine befriedigende Lösung ist das aber für Kunden, die gerade den Telefon- und Internetanschluss gewechselt haben, meist nicht.