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Kein Aufatmen bei Google: US-Justizministerium betreibt auch unter Trump die Aufspaltung der Geschäfte weiter

In einer neuen Stellungnahme hat das US-Justizministerium den Vorschlag der Biden-Regierung bestätigt, wonach Google zu Maßnahmen gezwungen werden soll, die dessen Marktmacht begrenzen. Vorausgegangen war dem eine Entscheidung eines Bundesrichters aus dem vergangenen Jahr, wonach Google eine Monopolstellung in der Suchmaschinenbranche missbräuchlich ausgenutzt habe.

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Schlechte Nachrichten für Google-Chef Sundar Pichai: Trump-Regierung verfolgt Biden-Pläne weiter. (Foto: photosince / Shutterstock)

Die Washington Post und die New York Times berichten übereinstimmend von einer neuen Eingabe des US-Justizministeriums bei Gericht. Danach verlangt das Ministerium weiterhin, dass Google seinen Chrome-Browser verkaufen muss. Die Argumentation dazu lautet, dass der Verkauf von Chrome „Googles Kontrolle über diesen zentralen Zugangspunkt zur Suche dauerhaft beenden und konkurrierenden Suchmaschinen ermöglichen wird, auf den Browser zuzugreifen, der für viele Nutzer:innen das Tor zum Internet darstellt.”

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Verbot von KI-Investitionen nicht mehr geplant

Außerdem bleibt das Justizministerium bei seinem Vorschlag, Google zu untersagen, Unternehmen wie Apple, andere Smartphone-Hersteller und den Firefox-Entwickler Mozilla dafür zu bezahlen, die Google-Suchmaschine als Standard auf ihren Geräten und Browsern zu verwenden. In einem Punkt hat sich das US-Justizministerium jedoch nun gemäßigter gegeben.

So hatte es zunächst gefordert, dass Google seine Beteiligungen an KI-Startups verkaufen solle. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede, was darauf zurückgeführt wird, dass das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic der Regierung mitgeteilt hatte, dass es Googles Kapital für den weiteren Betrieb benötige. Anfang des Jahres hatte die Financial Times berichtet, dass Google eine weitere Milliarde US-Dollar in Anthropic investiert. Nun sollen also Investitionen in KI nicht verboten werden, allerdings soll Google vor solchen Investitionen die Behörden informieren müssen.

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Neue Stellungnahme Googles erwartet

Google hat bislang nicht auf die neuerlichen Eingaben reagiert. Es wird indes erwartet, dass der Suchmaschinenhersteller eine eigene Stellungnahme mit alternativen Lösungsvorschlägen für die endgültige Entscheidung einreichen wird.

Die dürfte etwas zugänglicher ausfallen, nachdem das Unternehmen zur Kenntnis nehmen muss, dass auch die Trump-Regierung an dem von der Vorgängerregierung gestarteten Verfahren festhalten will. Noch im vergangenen Jahr hatte Google gewettert, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen des Justizministeriums „überzogen“ seien und eine „interventionistische Agenda“ widerspiegelten, die „weit über das eigentliche Urteil des Gerichts hinausgeht“.

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Google hatte stattdessen vorgeschlagen, weiterhin Apple, Mozilla und andere für die Verwendung der Google-Suche zu bezahlen, diese Vereinbarungen allerdings so stark zu öffnen, dass ihnen gestattet würde, zusätzliche Verträge mit anderen Anbietern auf verschiedenen Plattformen abzuschließen.

Googles bisherige „Vorschläge“ dürften eher nicht verfangen

Damit könnte Apple etwa auf die Idee kommen, verschiedene Standard-Suchmaschinen für iPhones und iPads festzulegen. Gleichzeitig könnten Browser-Anbieter ihre voreingestellten Suchmaschinen alle 12 Monate wechseln. Realistisch betrachtet würde das indes niemand wirklich wollen, sodass es sich bei Googles Vorschlag eher um einen juristischen Schachzug, denn einen tragfähigen Alternativvorschlag handeln dürfte.

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Die Washington Post sieht die Stellungnahme des Justizministeriums als Indikator dafür, wie die Regierung von Donald Trump insgesamt mit kartellrechtlichen Verfahren gegen Technologieunternehmen umgehen wird. Es scheint denkbar, dass sie ähnlich streng vorgeht wie die Biden-Regierung. Das dürfte einige Konzerne überraschen, hatten sie doch den neuen Präsidenten und seine Politik im Wahlkampf unterstützt.

Politik der Anbiederung an Trump zahlt sich für Konzerne nicht aus

Google hatte nicht nur Trumps Wahlkampf im vergangenen Jahr finanziell unterstützt, sondern auch in einem Akt der Anbiederung seine Bemühungen eingestellt, gezielt Mitarbeitende aus diversen Hintergründen einzustellen. Das Unternehmen erklärte, dass es „keine Einstellungsziele mehr zur Verbesserung der Repräsentation in seiner Belegschaft“ setze.

Zuständig für das Verfahren bleibt der Richter Amit Mehta, der verantwortlich für die Feststellung, dass Google ein Monopolist sei und „dies auch genutzt hat, um seine marktbeherrschende Stellung zu wahren“. Eine endgültige Entscheidung über die Maßnahmen soll im April fallen.

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