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Kryptowährungen: Ab sofort benötigen Händler eine Bafin-Lizenz

Die Regulierungsbehörde Bafin hat Richtlinien zu Kryptowährungen verabschiedet. Damit verbunden ist eine Lizenz für Unternehmen, die damit handeln und Krypto-Geld für Dritte verwahren.

Von Tobias Weidemann
2 Min.
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Wallet für Kryptwährungen. (Bild: Shutterstock)

Die Bafin, die deutsche Regulierungsbehörde für das Bankwesen, hat neue Richtlinien herausgegeben, wonach Kryptowährungen in Zukunft als Finanzinstrumente zu zählen sind. Unter der sperrigen Bezeichnung „Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts“ ist unter anderem geregelt, wie mit Kryptowerten und kryptografischen Schlüsseln umzugehen ist, wie diese verwaltet und gesichert werden müssen und welche Abgrenzungen zu sonstigen regulierten Tätigkeiten es gibt.

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Nach Ansicht der Bafin entspricht die neue Klassifizierung den Richtlinien zwischenstaatlicher Behörden wie der Financial Action Task Force (FATF). Es ist nicht die erste Krypto-Klassifizierung, die in den letzten Tagen bekannt gemacht wurde. Ein australisches Gericht hat kürzlich entschieden, dass Kryptowährungen ein Investitionsvehikel sind, was zur Folge hat, dass virtuelle Währungen als Sicherheit im Land verwendet werden können.

Krypto-Lizenz beantragen: Lange Vorlaufzeit

Die Ankündigung der Bafin zur Krypto-Klassifizierung lässt sich auch im Kontext des Vorstoßes zur Verabschiedung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie sehen. Als Teil der neuen Krypto-Richtlinien der Bafin wird es Lizenzen für Unternehmen geben, die Krypto-Währungen verwahren wollen und dies für Dritte anbieten.

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Auch Krypto-Verwahrungsplattformen, die bereits ohne Lizenz tätig sind, sind hiervon natürlich nicht ausgenommen. Für sie gibt es aber eine Übergangsfrist zur Lizenzierung, die bis Ende November 2020 dauert. Um eine Lizenz bewerben müssen sich die entsprechenden Unternehmen aber bereits bis Ende März – mal schauen, wie großzügig die Bafin hier agiert, beziehungsweise wie viele Unternehmen vorerst leer ausgehen, weil sie sich nicht rechtzeitig darum gekümmert haben. Übrigens müssen auch in anderen EU-Ländern registrierte Krypto-Verwalter eine entsprechende Betriebslizenz für Deutschland beantragen. Ob diese genauso intensiv geprüft werden oder ob man bestimmte Landeslizenzen als de facto gleichwertig ansieht, muss sich noch zeigen. Offenbar hat die Bafin bereits rund 40 solcher Lizenzanträge erhalten, wie Bitconist berichtet.

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t3n meint:

Dass sich die Bafin mit Kryptowährungen beschäftigt und hierfür eine Richtlinie verabschiedet, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Schließlich ist es vernünftiger, das Thema unter staatlicher Aufsicht voran zu treiben. Allerdings wäre dem Regulierer zu wünschen, dass er für die nächsten Schritte nicht wieder Jahre braucht. Auch bei der Lizenzierung wäre etwas mehr Flexibilität sinnvoll.

Tobias Weidemann

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Kommentare (1)

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CK

Danke für den Hinweis – die wichtigste Info fehlt: wie beantrage ich die Lizenz?

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