Neues Gesetz gegen Missbrauch von Abmahnungen soll Onlinehändler schützen

Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf für ein Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen geeinigt. Es soll verhindern, dass sinnlose Abmahnungen mit dem einzigen Ziel, Einnahmen zu generieren, verschickt werden, wie CDU/CSU und SPD mitteilen.
Abmahnung per Serienbrief
Anlass für das Gesetz ist die Praxis, mit Crawlern Websites automatisch nach Bagatellverstößen zu durchsuchen und per Serienbrief eine hohe Anzahl an Abmahnungen zu verschicken. „Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem“, sagt Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, laut Mitteilung.
Vor allem kleinere Akteure sollen entlastet werden. Sie müssen derzeit kostenpflichtige Abmahnungen beispielsweise wegen DSGVO-Verstößen fürchten, auch wenn es sich nur um vergleichsweise kleine Verstöße handelt.
Verschärfte Regeln für Abmahnungen
Künftig sollen verschärfte Voraussetzungen gelten. Für Mitbewerber fällt der Anspruch auf Erstattung der Kosten weg, wenn es um Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten geht – beispielsweise falsche Angaben im Impressum.
Für kleine Unternehmen werden Strafen bei einfachen Fällen auf 1.000 Euro gedeckelt. Opfer missbräuchlicher Abmahnungen haben außerdem einen Anspruch auf Erstattung der Kosten zur Rechtsverteidigung.
Wettbewerbsrecht nicht als Vorwand ausnutzen
„Das Wettbewerbsrecht darf nicht als Vorwand genutzt werden, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleinster Verstöße zur Kasse zu bitten“, sagt Jan-Marco Luczak, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion laut Mitteilung. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Bundestag das Gesetz beschließen.
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