Geodaten, Busfahrpläne, amtliche Statistiken: Auf Daten des öffentlichen Sektors können unterschiedliche Anwendungen aufbauen. Der mögliche Mehrwert von offenen Daten wird in Deutschland aber noch nicht ausgeschöpft, wie eine Studie des Instituts für Innovation und Technik (IIT) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt.
Einheitlicher Rechtsrahmen fehlt
Daten der Verwaltung und von öffentlichen Unternehmen stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Weiterverwendung zur Verfügung. Das regelt die Public Sector Information Richtlinie der EU. Art und Umfang sind allerdings nicht genau festgelegt.
„Die Verfügbarkeit von Verwaltungsdaten hängt maßgeblich von der Bereitschaft von Bund, Ländern und Kommunen ab, Informationen bereitzustellen und damit eine Nachnutzung zu ermöglichen“, heißt es dazu in der Studie.
Teils seien öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen proaktiv bereitzustellen. Andere Gesetze schreiben das nur mit einer Anfrage vor. Dieser Flickenteppich hemme die Nutzung der Daten.
Standardisierte Schnittstellen entwickeln
Datenbestände bereitzustellen, sei besonders für kleinere Verwaltungen eine technische Herausforderung. Zudem seien die Chancen zu wenig bekannt. Das IIT empfiehlt daher eine landes-, bundes oder am besten europaweit einheitliche Bereitstellung. Eine Standardisierung von Formaten und Schnittstellen würde die Veröffentlichung und die Nutzung effizienter machen.
Zu den Handlungsempfehlungen gehört der Aufbau von leistungsfähigen Infrastrukturen für die Veröffentlichung von Daten sowie die Einführung von einheitlichen Prozessen in den entsprechenden Institutionen.
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