Neue Regel bei der Schufa: So werdet ihr negative Einträge ab 2025 schneller los

Dank einer Neuregelung löscht die Schufa einen negativen Eintrag unter Umständen schon 18 und nicht erst nach 36 Monaten. (Bild: T. Schneider/Shutterstock)
Säumige Verbraucher können einen negativen Schufa-Eintrag künftig schneller loswerden. Bei einmaligem Zahlungsverzug werden solche Daten vom 1. Januar 2025 an bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten automatisch gelöscht. Voraussetzung für diese Verkürzung ist jedoch unter anderem, dass die nicht bezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung beglichen wird.
„Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern“, erläuterte die Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, Tanja Birkholz. „Davon profitieren auch Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen.“ Die neue Regelung soll vor allem jenen nicht chronischen Schuldner:innen entgegen kommen, die nur einmal eine Rechnung vergessen haben oder sich nur einen Fehltritt geleistet haben.
Bislang blieb ein negativer Eintrag im eigenen Schufa-Score drei Jahre stehen, für die neue Regelung müssen aber auch ein paar weitere Dinge erfüllt sein: Zum einen hat der Schuldner:in nur einmal eine Rechnung nicht bezahlt und zum anderen dies innerhalb von 100 Tagen nachgeholt. Und es gibt noch eine weitere Einschränkung: Denn bis zu Ablauf der 18 Monate dürfen keine weiteren Unregelmäßigkeiten wie nicht bezahlte Rechnungen hinzu kommen, sonst gilt wiederum die übliche 36-Monats-Frist, man ist also gewissermaßen „auf Bewährung“. Über eine Routine können Schuldner:innen überprüfen, ob eine solche verkürzte Speicherfrist in einem konkreten Fall in Frage kommt.
Schlechtere Bonitätsnote kann Kredite teurer machen
Die Schufa berechnet anhand gewaltiger Datenmengen, wie zuverlässig Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnungen bezahlen oder einen Kredit tilgen. Solche Angaben zur Kreditwürdigkeit sind für Banken, Versandhändler, Energieversorger oder Mobilfunkunternehmen wichtig, die sich bei der Schufa und anderen Auskunfteien über die Bonität ihrer Kundinnen und Kunden erkundigen, bevor Verträge geschlossen werden.
Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, erfährt dies mitunter erst, wenn es beim Abschluss eines neuen Kreditvertrages Probleme gibt. Einen Negativeintrag gibt es zum Beispiel, wenn Rechnungen auch nach mehrmaliger Mahnung nicht bezahlt wurden.
Schufa: Zehntausende Verbraucher profitieren von Neuregelung
Auf Basis der neuen 100-Tage-Regelung können Verbraucherinnen und Verbraucher schneller zeigen, dass sie nicht grundsätzlich zahlungsunfähig sind. Entscheidend ist jedoch zudem, dass dann in der auf 18 Monate verkürzten Speicherfrist keine weiteren Negativdaten zu dem jeweiligen Verbraucher an die Schufa gemeldet werden. Außerdem dürfen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.
Bei ausgeglichenen Zahlungsstörungen, die vor dem 1. Januar 2025 an die Schufa gemeldet wurden und die alle Voraussetzungen erfüllen, ist die Auskunftei dabei, diese aus ihrem Datenbestand zu löschen. Dies betreffe etwa 60.000 Menschen und damit ein Prozent derjenigen mit negativen Schufa-Einträgen. Weitere 60.000 Verbraucher können nach derzeitiger Einschätzung der Auskunftei von der neuen 100-Tage-Regelung profitieren.
Kritiker fordern noch mehr Transparenz
Insgesamt verfügt die Schufa aktuell über Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland: zum Beispiel, ob es laufende Kredite gibt und wie viele Girokonten oder Kreditkarten jemand hat. Aus all dem wird ein sogenannter Basis-Score errechnet. Dieser beschreibt auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent eine Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verbraucher finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Je höher der Score, umso höher die Kreditwürdigkeit.
Dass die Schufa nicht detailliert offenlegt, wie der Score genau berechnet wird, sorgt regelmäßig für Kritik. Die Schufa begründet ihre Zurückhaltung damit, dass der Score manipuliert werden könnte, wenn das Berechnungsmodell völlig transparent wäre.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich von der Schufa kostenlos eine Datenkopie ihres individuellen Basis-Scores per Post schicken lassen. Wer sich bei der App der Schufa-Tochter Bonify anmeldet, findet den Score auch dort. Seit Januar 2024 sind in der App zudem Schufa-Negativeinträge einsehbar, falls welche vorhanden sind.
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