Manipulative Praktiken bei Shein? Verbraucherschützer mahnen Billig-Modehändler ab
Verbraucherschützer nehmen den chinesischen Onlinehändler Shein wegen aus ihrer Sicht unzulässigen Geschäftspraktiken ins Visier. Shein verstoße mehrfach gegen Vorgaben der Europäischen Union und sei daher abgemahnt worden, teilte ein Sprecher des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) am 29. April 2024 mit. Die Plattform habe nun die Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anpassungen vorzunehmen.
Shein verstößt laut VZBV gegen den Digital Services Act
Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act der EU, der die manipulative Gestaltung von Onlineplattformen verbietet. Die Mängelliste umfasst mehrere Punkte: Der VZBV kreidet Shein beispielsweise an, dass, sobald eine Kundin oder ein Kunde die Website verlassen will, ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“ erscheint.
Shein ist ein Händler für Mode und Sportartikel, der 2008 von Chris Xu gegründet wurde und seinen Sitz inzwischen in Singapur hat. Der Fast-Fashion-Anbieter führe Verbraucher aufs Glatteis und missachte Regeln des Verbraucherschutzes, wird VZBV-Chefin Ramona Pop in einem Post auf der Plattform Instagram zitiert. Shein ließ eine schriftliche Anfrage zu den Vorwürfen zunächst unbeantwortet.
Willkürliche Rabatte und fehlende Informationen
Abgemahnt wurde Shein demnach auch für willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen und wegen eines unvollständigen Impressums. Außerdem werfen die Verbraucherschützer dem Händler Greenwashing vor. Auf der Seite heiße es, dass die Paketshop-Abholung einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leiste. Shein und andere Plattformen dieser Art setzen aber verstärkt auf den Transport mit dem Flugzeug. Bis zur Zustellung haben Pakete oft bereits lange Wegstrecken zurückgelegt.
Handelsexperten und Verbände hatten bereits in den vergangenen Monaten ein strikteres Vorgehen gegen chinesische Billigmarktplätze gefordert. Zuletzt stand insbesondere die Shopping-App Temu in der Kritik von Politik und Verbraucherschützern. Dieser Plattform wirft der VZBV ähnliche Verstöße vor. Sie übervorteile Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs. Temu widersprach den Vorwürfen und gab demnach keine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherschützer prüfen daher eine Klage gegen die Handelsplattform.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team