Anzeige
Anzeige
Ratgeber

Homeoffice und Steuererklärung: Wie du Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale richtig angibst

Über tausend Euro für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Wer die Bedingungen erfüllt, kann Pauschalen kassieren und Miete, Möbel oder Versicherungen angeben.

Von Nadine Graf
3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Zu Hause arbeiten: Wer ein eigenes Arbeitszimmer hat, kann meist viele Kosten dafür von der Steuer absetzen. (Foto: Olezzo/Shutterstock)

Jedes Jahr ist sie wieder fällig: die Steuererklärung. Wer regelmäßig zu Hause statt im Büro am Schreibtisch arbeitet, sollte dabei auch darauf achten, die Kosten für das heimische Arbeitszimmer anzugeben. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, gelten die Kosten für den Büroraum als Werbungskosten oder bei Selbstständigen als Betriebsausgaben.

Für die Coronajahre 2020 bis 2022 müssen Steuerpflichtige weniger Nachweise erbringen, um Pauschalen für die Heimarbeit absetzen zu können. Ab 2023 ändert sich das jedoch.

Anzeige
Anzeige

Wann greift die Homeoffice-Pauschale?

Wegen der Coronapandemie schlossen 2020 viele Unternehmen plötzlich ihre Büros und schickten ihre Angestellten zum Arbeiten nach Hause. Dank der Homeoffice-Pauschale winken diesen Arbeitnehmenden bei der Steuererklärung fünf Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 600 Euro). Das gilt ab März 2020 bis Ende 2022. Wie das Arbeitszimmer aufgebaut ist, muss dafür nicht nachgewiesen werden.

2023 wird die Pauschale auf maximal 1.260 Euro erhöht (das entspricht 210 Arbeitstagen à sechs Euro pro Homeoffice-Tag). Nachweise sind dafür nicht notwendig. Die Pauschale gibt es aber nur für Tage, an denen komplett im Homeoffice gearbeitet wurde. Fahrten zur Arbeitsstätte können deshalb nicht gleichzeitig abgesetzt werden. Zusätzlich ist es aber möglich, Kosten für Arbeitsmittel geltend zu machen.

Anzeige
Anzeige

Wie muss mein Arbeitszimmer aussehen, damit ich es absetzen kann?

Laut dem Einkommensteuergesetz ist ein Arbeitszimmer ein Raum, in der „häuslichen Sphäre“, der darauf ausgerichtet ist, dass dort gearbeitet wird: gedanklich, schriftstellerisch, verwaltungstechnisch oder organisatorisch. Es soll mit typischen Büromöbeln ausgestattet sein und nicht oder nur wenig privat genutzt werden. Dafür soll der Raum auch durch zum Beispiel eine Tür von anderen Privaträumen getrennt sein.

In der Regel erfüllt also ein rein beruflich genutzter Raum im Keller oder Dachgeschoss diese Kriterien. Wer aber am Küchentisch sitzt oder sich im Hausflur eine Büronische mit einem Vorhang abtrennt, erfüllt laut dem Steuergesetz nicht die Bedingungen für ein Arbeitszimmer.

Anzeige
Anzeige

Wie viel Steuerersparnis bringt mir ein Arbeitszimmer?

Das Finanzamt erkennt verschiedene Fälle von Tätigkeiten im eigenen Büroraum an. Dabei kommt es darauf an, wo der Mittelpunkt deiner Arbeit ist. Seine Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen kann, wer den Beruf komplett im eigenen Arbeitszimmer ausübt (Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit).

Maximal 1.250 Euro ihrer Aufwendungen können Steuerzahlende abziehen, bei denen zum Arbeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dafür muss das Arbeitszimmer aber nicht der berufliche Mittelpunkt sein. Das wäre etwa der Fall, wenn Lehrer:innen, deren meiste Arbeit in der Schule anfällt, danach zu Hause arbeiten, da sie in der Schule keinen eigenen Schreibtisch haben. Wer nur sporadisch zu Hause arbeitet, wird wahrscheinlich keine Abzüge geltend machen können.

Anzeige
Anzeige

Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben: Was kann ich angeben?

Erfüllen deine Tätigkeit und dein Arbeitszimmer die nötigen Bedingungen, kannst du errechnen, wie viel du in der Steuererklärung über die Werbungs- oder Betriebskosten geltend machen kannst. Dazu musst du zuerst den prozentualen Anteil berechnen, den das Arbeitszimmer an der gesamten Wohnfläche hat.

Absetzbar können sein: Miete oder bei Immobilienbesitzenden die Gebäudeabschreibung und Kreditzinsen in Zusammenhang mit der Immobilie, Kosten für Wasser, Abwasser und Energie, Reinigungskosten, Grundsteuer, Müllgebühren, Schornsteinfeger:innen-Rechnungen, Beiträge für die Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung, Renovierungskosten und Weiteres.

Alles, was du für dein Arbeitszimmer gekauft hast, etwa Tapeten, Lampen, Gardinen oder Teppiche, kannst du komplett geltend machen. Dein Schreibtisch, der Bürostuhl oder das Regal sind Arbeitsmittel, die du ebenfalls komplett als Werbungskosten absetzen kannst.

Anzeige
Anzeige

Büroalltag: Tweets, die den täglichen Wahnsinn offenbaren Quelle: Vaobullan-Shutterstock / Twitter

Kein anerkanntes Arbeitszimmer: Wie kann ich trotzdem Steuern sparen?

Auch wenn dein Homeoffice-Platz nicht die Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt, kannst du alle Arbeitsmittel absetzen. Dazu gehören unter anderem ein Bürostuhl, Regale oder andere Dinge, die du ausschließlich beruflich oder betrieblich nutzt. Wo in deiner Wohnung sie sich befinden, ist dabei egal.

Gegenstände, die nicht teurer waren als 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), kannst du sofort absetzen. Bei Dingen, die mehr gekostet haben, kannst du die Kosten über die Dauer der Nutzung verteilen. Bei Büromöbeln geht das Amt zum Beispiel davon aus, dass sie 13 Jahre lang genutzt werden. Genaue Daten stehen in der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) des Bundessteuerblatts.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige