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Tempolimit für Kleinkrafträder: Warum 15 km/h mehr den Stadtverkehr verändern könnten

Bisher dürfen Kleinkrafträder maximal 45 Kilometer pro Stunde fahren. Damit sind sie mehr Hindernis, denn Fortbewegung. Doch mit einer einfachen Änderung könne man, meint unser Autor, die eigentlich praktischen Vehikel besser ins Verkehrssystem integrieren.

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50er-Motorroller sind weitgehend aus dem Straßenbild verschwunden. (Foto: vasilieffoto / Shutterstock)

50er-Motorroller sind weitgehend aus dem Straßenbild verschwunden. Das ist gut so, denn ihr Lärm und ihre Emissionen machten die meist zweitaktgetriebenen Zwiebacksägen zu einer echten Pest. 2016 machte die Euro-4-Norm endlich Schluss mit „Rängdängdäng“ und bläulichen Abgasfahnen. Trotzdem hinterlassen die kleinen Roller eine Lücke im Verkehrssystem. Sie sind einfach zu elektrifizieren, lassen sich mit Pkw-Führerschein fahren und können – zumindest im Sommer – viele Autofahrten ersetzen.

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Motorroller sind auf 45 Kilometer pro Stunde begrenzt

Wenn sie nur nicht so lahm wären. Nach derzeitigem Recht dürfen Kleinkrafträder maximal 45 Kilometer pro Stunde fahren. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Auf Radwegen sind sie verboten und auf Hauptstraßen ein Verkehrshindernis.

Eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde wäre ein guter Kompromiss. Sie läge gerade noch unterhalb der Grenze, ab der man auf die Autobahn fahren darf. Und sie würde in der Stadt ein flüssigeres Mitschwimmen im Verkehr erlauben. Weil die Roller nicht mehr dauernd überholt würden, wären sie unter dem Strich wohl sogar sicherer unterwegs. Selbst wenn Städte und Gemeinden vermehrt Tempo-30-Zonen einführen, bleibt die Aufwertung der Kleinkrafträder sinnvoll. So kämen Pendler:innen immerhin auf Landstraßen etwas zügiger voran.

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Von Januar bis Juni 2023 lief deshalb eine Petition, das Tempolimit für diese Fahrzeugklasse auf 60 Kilometer pro Stunde heraufzusetzen. Sie hat mehr als 50.000 Unterschriften eingesammelt, aber der Petitionsausschuss des Bundestages hat sie noch immer nicht bearbeitet.

Ressourcenschonende Leichtfahrzeuge haben das Nachsehen

Auch „elektrische Leichtfahrzeuge“ wie Renault Twizy, Opel eRocks oder Microlino sind – je nach Variante – auf 45 Kilometer pro Stunde gedrosselt. Lockert man diese Grenze, wären sie beispielsweise für Pflegedienste, Lieferservices oder die Logistik deutlich attraktiver.

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Das Ganze ist auch eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit: Ausgewachsene Autos werden immer wieder mit Sprit-Subventionen oder Kaufprämien gepampert. Doch die preiswerten, platz- und ressourcenschonenden Leichtfahrzeuge gehen leer aus. Nicht einmal etwas regulatorische Aufmerksamkeit lässt die Politik ihnen zukommen. Dabei würde dies kaum etwas kosten.

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Kommentare (1)

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Dirk Soetebeer

Das gleiche sollte man auch für Pedelecs machen, die bislang nur 25 km/h mit Motoruterstützung fahren dürfen. Wenn diese z.B. bis 32 km/h schnell sein dürften, könnten die in 30er Zone mit dem Verkehr mit schwimmen. So sind diese eher ein Verkehrshindernis, da die PKWs diese nur mit max. 5 km/h schneller überholen dürfen.

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