Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das sind die Regeln, diese Händler sind kulant
Mit Weihnachtsgeschenken ist das so eine Sache: Ein Gutschein ist vielen zu unpersönlich, aber bei bestimmten Artikeln kann man sich einfach nicht sicher sein, dass man auch den Geschmack der beschenkten Person trifft. Wichtig zu wissen: Ein explizites Recht auf Rückgabe gibt es im stationären Handel (im Gegensatz zum Onlinehandel) nicht.
Hier solltest du vorab fragen, wie kulant das Geschäft ist – in vielen Fällen sind Verkäufer aber gerne bereit, die Ware wieder zurückzunehmen, wenn sie im Originalzustand und noch normal verkäuflich ist – Ausnahmen sind oftmals Hygieneartikel oder Tonträger und Filme, die du möglicherweise kopiert haben könntest.
Im Onlinehandel hat sich – abgesehen von den durchs Fernabsatzrecht ohnehin recht großzügigen Umtauschregelungen – die Praxis herausgebildet, dass einige Unternehmen hier besonders großzügig sind – ein geschickter Schachzug, um auf diese Weise noch mehr Umsatz zu machen.
Wie in den letzten Jahren hat Amazon auch zum aktuellen Weihnachtsgeschäft wieder eine besonders großzügige Regelung im Hinblick auf die Umtauschfrist: Alles, was du seit dem 1. November – also schon in der Cyber-Monday-Woche – gekauft hast, kannst du bis zum 31. Januar ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Das gilt für alle Produkte, die du vor Weihnachten kaufst.
Amazon will es den Kunden so ermöglichen, Weihnachtsgeschenke ohne Bedenken zu kaufen – und fährt mit dieser Großzügigkeit wohl gut. Denn Kunden, die keine Angst haben müssen, dass sie auf einem unpassenden Geschenk sitzen bleiben, kaufen eher mal etwas mehr.
Weihnachtsgeschenke können oft noch im Januar umgetauscht werden
Doch Amazon hat hier eine Praxis etabliert, die viele andere Onlinehändler mittragen. So hat beispielsweise auch Versender Otto angekündigt, dass Waren hier ebenfalls bis Ende Januar zurückgesendet werden können. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Rechnung bei Rechnungskauf ist, wie üblich, binnen zwei Wochen ab Lieferung fällig – du musst also gegebenenfalls eine Rückerstattung anfordern, wenn du dich für die spätere Rückgabe entscheidest. Nochmal etwas anders ist es bei Conrad. Der Elektronikversender gewährt – abgesehen von den ohnehin 30 Tagen Umtauschfrist – eine Sonderrückgabe bis 22. Januar.
Andere Händler, etwa Zalando, müssen eine solche verlängerte Rückgabefrist gar nicht gewähren, weil Kunden hier ohnehin immer 100 Tage lang entscheiden können, ob sie die Ware behalten. Das Kalkül dahinter: Wer die Entscheidung zu lange aufschiebt, wird sich deutlich seltener wieder von der Ware trennen – ein psychologischer Kniff, der in vielen Fällen aufgeht.
Doch Vorsicht: Für die Zalando Lounge, die naturgemäß ein etwas anderes Verständnis hat, gilt das nicht. Hier wird die Rückgabefrist aber von den sonst üblichen 31 Tagen auf 45 erhöht.
Umtausch von Weihnachtsgeschenken: Wann der Händler die Kosten trägt
Auf jeden Fall solltest du bei deiner Bestellung darauf achten, wie die jeweilige Rückgabefrist geregelt ist. Denn nicht alle Händler sind so großzügig. Immerhin gibt es eine Vielzahl von Versendern, die die bereits beschriebene 30-Tage-Frist ohnehin standardmäßig anbieten – für deine Weihnachtseinkäufe, die du in den nächsten Wochen machst, sollte das ausreichen. Eine weitere Stolperfalle: Nicht alle Händler übernehmen die Kosten für die Rücksendung. Das spricht insbesondere bei Auslandsbestellungen gegen einen Kauf.
Übrigens musst du dafür stets die günstigste Versandmöglichkeit mit einem gängigen Paketdienstleister wählen. Viele Händler, insbesondere im Bekleidungssektor, legen ihren Paketen bereits Rücksendeaufkleber für bezahlte Rücksendungen bei. Wenn das nicht der Fall ist, solltest du den Versender fragen, ob er dir dies als PDF schicken kann. Denn für die Versender sind solche Retourensendungen billiger als für dich als Endkunden – und du musst nicht mit den Versandkosten in Vorleistung treten.
In aller Regel nicht erstattet werden übrigens Kosten, die angefallen sind, weil du eine Ware (wie vor Weihnachten nicht unüblich) besonders schnell brauchtest. Der Händler erstattet gegebenenfalls also nur die Versandkosten, die für eine Standardsendung ohne Eilzuschlag angefallen sind.