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Neues Gerichtsverfahren: Wem gehört die Gentechnik-Erfindung CRISPR?

Bei dem anhaltenden Patentstreit um das Gen-Editierungswerkzeug CRISPR geht es um die Rechte an der wichtigsten neuen Biotechnologie unserer Zeit und um die Anerkennung für ihre Erfindung.

Von MIT Technology Review Online
3 Min.
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CRISPR soll helfen, unseren Körper zu programmieren (Bild: Shutterstock/vectorfusionart)

Das Tauziehen um die CRISPR-Patente in den Vereinigten Staaten geht in eine neue Runde. Am Montag entschied das US-Berufungsgericht für den Federal Circuit, dass Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier eine weitere Chance erhalten, um zu belegen, dass ihnen die Rechte an einer der wichtigsten biotechnologischen Erfindungen des 21. Jahrhunderts zustehen.

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Die beiden Wissenschaftlerinnen erhielten 2020 den Nobelpreis für die Entwicklung ihres vielseitigen Gen-Editierungsverfahrens, das bereits zur Behandlung verschiedener genetischer Erkrankungen – darunter der Sichelzellenanämie – eingesetzt wird. Als jedoch 2014 wichtige US-Patentrechte an der Technologie an Feng Zhang vom Broad Institute des MIT und der Harvard University vergeben wurden, löste diese Entscheidung einen erbitterten Streit aus. Es geht dabei um Hunderte Millionen US-Dollar – und um die wissenschaftliche Ehre.

CRISPR-Patentstreit zählt zu den kompliziertesten Prozessen

Die nun erfolgte Entscheidung ist positiv für die Nobelpreisträgerinnen, die zuvor sowohl in den USA als auch in Europa eine Reihe von Rückschlägen in Bezug auf die CRISPR-Patente hinnehmen mussten. „Es geht darum, wer die Erfindung zuerst gemacht hat, wer hierbei Vorrang hat und wer Anspruch auf die umfassendsten Patente“, erklärt Jacob Sherkow, Rechtsprofessor an der University of Illinois. Seiner Ansicht nach besteht jetzt zumindest die Chance, dass Doudna und Charpentier „als klare Siegerinnen hervorgehen könnten“.

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Der CRISPR-Patentstreit gehört zu den kompliziertesten Prozessen der jüngsten Zeit. Man verhandelt auf dem Niveau von Technologien wie der Dampfmaschine, dem Telefon, der Glühbirne oder dem Laser. Im Jahr 2012 veröffentlichten Doudna und Charpentier als Erste ihre Beschreibung eines CRISPR-Geneditors, der so programmiert werden konnte, dass er Erbgut in einem Reagenzglas präzise zerlegt. Darüber besteht kein Zweifel. Der Patentstreit ist ein anderer: Er bezieht sich auf die Verwendung von CRISPR zur Bearbeitung tierischer und menschlicher Zellen. Dies gilt als eigenständige Erfindung, und die Prozessgegner behaupten, sie hätten sie im selben Jahr entwickelt. Im Patentrecht ist dieser Augenblick wichtig, in dem dem Erfinder eine Idee kommt, aber auch einen konkreten und umsetzbaren Plan für die Funktionsweise seiner Erfindung hat.

Wann ist eine Erfindung umsetzbar?

Im Jahr 2022 entschied die amerikanische Fachinstanz Patent Trial and Appeal Board (PTAB), dass Doudna und Charpentier die Erfindung nicht vollständig konzipiert hätten. Der Grund: Beiden gelang es zum Start nicht, den Geneditor bei Fischen und anderen Spezies einzusetzen. Tatsächlich hatten sie so große Schwierigkeiten, dass Zhang ihnen mit einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2013 zuvorkam, in der er zeigte, dass sich CRISPR zur Bearbeitung menschlicher Zellen einsetzen lässt.

Die Nobelpreisträgerinnen legten gegen die PTAB-Entscheidung Berufung ein – und in dieser Woche hob das Berufungsgericht sie mit der Begründung auf, dass die Patentbehörde einen falschen Maßstab angelegt habe. Der Fall müsse neu geprüft werden. Nach Ansicht des Gerichts mussten Doudna und Charpentier gar nicht wissen, „dass ihre Erfindung funktionieren würde“, um rechtliche Anerkennung für ihre Erfindung zu erhalten. Viel wichtiger sei es, so das Gericht, dass sie letztendlich tatsächlich funktioniert habe. In einer Erklärung begrüßte die University of California, Berkeley, die Entscheidung für eine Überprüfung des Verfahrens.

Wie es im CRISPR-Verfahren weitergeht

„Die heutige Entscheidung gibt dem PTAB die Möglichkeit, die Beweise nach den korrekten rechtlichen Maßstäben neu zu bewerten und zu bestätigen, was die Welt bereits anerkannt hat.“ Das Team von Doudna und Charpentier habe als Erstes diese bahnbrechende Technologie entwickelt, die nun der ganzen Menschheit zur Verfügung steht, erklärte Jeff Lamken, einer der Anwälte der Hochschule. Das gegnerische Broad Institute, das Zhangs Rechte hält, veröffentlichte seine Erklärung, in der es sich „zuversichtlich“ zeigte, dass die Berufungsbehörde „[unsere Patente] erneut bestätigen wird, da sich die zugrunde liegenden Fakten nicht geändert haben“.

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Die jetzt folgende Untersuchung könnte kleinteilig werden. Es wird unter anderem darum gehen, was in 13 Jahren alten Laborheften geschrieben steht –und ob Zhang seine Forschung teilweise auf Erkenntnisse aus den Veröffentlichungen von Doudna und Charpentier stützte oder nicht. Der Fall wird zur weiteren Prüfung an die Patentbehörde zurückverwiesen. Allerdings könnte, so Rechtsprofessor Sherkow, die Entscheidung auch direkt vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten angefochten werden.

Der Artikel stammt von Antonio Regalado. Er ist Redakteur bei der US-amerikanischen Ausgabe von MIT Technology Review. Regalado schreibt über Themen aus der Biomedizin.
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