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Bildergalerie12.07.2024, 09:19 Uhr

Partnerschaftsbonus, Elterngeld, Kinderfreibetrag: Diese Förderungen solltest du auf dem Schirm haben

Wer eine Familie gründet, kann dafür verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragen. Hier findest du die wichtigsten Optionen im Überblick. 

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Verdienstausgleich im Mutterschutz: Das Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld soll den fehlenden Verdienst im Mutterschutz ausgleichen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Verdienst der Mutter in den vergangenen drei Monaten, finanziert wird der Verdienstausgleich von Krankenkasse und Arbeitgeber. 

Wer gesetzlich versichert ist, kann die Zahlungen bei der Krankenkasse mit einem Schwangerschaftsnachweis beantragen. Ist die Mutter zum Beispiel privat oder familienversichert, zahlt die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung für den kompletten Verdienstausfall maximal 210 Euro.

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Verdienstausgleich während der Elternzeit: Basis-Elterngeld

Das Elterngeld soll das fehlende Gehalt während der Elternzeit ausgleichen. Beantragt wird es bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Welche das ist, könnt ihr über die Suche im Familienportal des Bundesministeriums herausfinden. 

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, wird in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes gezahlt und kann auf 14 Monate erweitert werden, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen (sogenannte Partnermonate). In den meisten Fällen beträgt es 65 Prozent des Netto-Einkommens von vor der Geburt, bei geringem Einkommen sind bis zu 100 Prozent möglich. Berechtigt sind nur Paare, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen unter 200.000 Euro, ab April 2025 unter 175.000 Euro, liegt.

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Für 24 Monate: Elterngeld Plus

Wer über einen längeren Zeitraum ganz beim Nachwuchs bleiben möchte oder muss, kann das Elterngeld Plus nutzen. Es gilt für 24 Lebensmonate des Kindes, ist allerdings nur halb so hoch wie das Basiselterngeld und liegt zwischen 150 bis 900 Euro monatlich.

Beide Varianten des Elterngeldes sind miteinander kombinierbar, solange die Gesamtanzahl der Monate nicht überschritten wird.

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Zeitgleich Elternzeit mit dem Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus soll Väter und Mütter animieren, gleichzeitig Elternzeit zu nehmen. Er bringt pro Elternteil zusätzlich zwei bis vier Monate Elterngeld Plus. Nutzen können ihn Familien, bei denen die Partner:innen gleichzeitig in Elternzeit sind oder in Teilzeit arbeiten.

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Bis zum 18. Geburtstag: Kindergeld

Nach der Geburt des Kindes bekommt eines der Elternteile Kindergeld. Damit soll die grundlegende Versorgung des Nachwuchses bis mindestens zum 18. Geburtstag gesichert werden. Es beträgt monatlich 250 Euro pro Kind und wird zu bestimmten Terminen gezahlt.

Für den Antrag des Kindergeldes benötigt das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer. Liegt sie vor, können die Eltern das Kindergeld schriftlich über ein Formular der Familienkassen beantragen. Eltern von Neugeborenen können den Antrag auch direkt online stellen, wenn sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat haben. Ein rückwirkender Antrag ist für berechtigte Eltern bis zu sechs Monate möglich.

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Kinderfreibetrag

Für Eltern, die den Spitzensteuersatz zahlen, kann es sich lohen, statt dem Kindergeld die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Wenn das der Fall ist, erfahren die Eltern das durch das Finanzamt. Es prüft mit dem Steuerbescheid automatisch, ob die Freibeträge für die Familie günstiger sind. Ein Antrag ist nicht notwendig.

2023 lag der Kinderfreibetrag bei 6.024 Euro. Im kommenden Jahr soll er auf 6.384 Euro erhöht werden. Zusätzlich kann ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von aktuell 2.928 Euro genutzt werden. Jedes Elternteil kann die Hälfte dieses Betrages in der Steuererklärung angeben.

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