Rechtsservices für Onlinehändler im Überblick

(Abbildung: Shutterstock / create jobs 51)
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Im Onlinehandel lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke. Das geht los beim Impressum und den AGB, reicht über die korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung und endet noch lange nicht bei Produktbeschreibungen und Preisirrtümern. Dabei kommt es gar nicht mal nur zu Streit zwischen Händlern und Kunden, sondern es sind vielmehr oft missliebige Mitbewerber, die dem Händler mit Abmahnungen das Leben schwer machen – und Anwälte, die in Kooperation mit diesen gezielt nach bestimmten Formulierungen fahnden.
Der Händlerbund hat im Rahmen einer Studie ermittelt, dass 2018 immerhin 22 Prozent der deutschen Händler eine Abmahnung erhalten haben, wobei unter den Betroffenen jeder Dritte mehrere Abmahnungen kassiert hat. In 57 Prozent der Fälle ging es dabei um die DSGVO, in jedem dritten Fall um Wettbewerbsrecht. Zwölf beziehungsweise 15 Prozent der Fälle drehten sich um markenrechtliche oder urheberrechtliche Themen, in immerhin jedem fünften Fall um das aktuell reformierte Verpackungsgesetz. In fast jedem zweiten Fall wurde eine Unterlassungserklärung unterzeichnet – schon das kann bei falscher Formulierung ein hohes Risiko sein, sodass man sich als Händler beraten lassen sollte. Gut die Hälfte der Abgemahnten musste für den gegnerischen Anwalt bis 1.000 Euro zahlen, in 17 Prozent der Fälle lagen die Kosten bei über 2.000 Euro. Hinzu kommt der Stress durch eng gesetzte Fristen – im Normalfall hat der Abgemahnte nur wenige Tage für eine Erwiderung Zeit.

Auch beim Rechtsdienstleister E-Recht 24 können Nutzer Mustertexte, beispielsweise für das Impressum ihres Webshops, generieren. (Screenshot: E-Recht 24)
Gut ist in diesem Fall dran, wer auf einen Rechtsservice für Onlinehändler zurückgreifen kann, der meist ohne gesonderten Gang zum Anwalt alles Nötige erledigt. In Deutschland gibt es inzwischen neben klassischen Versicherungen für Onlinehändler, die im Ernstfall zwar die Kosten übernehmen, einen aber nicht vor der Anwaltssuche bewahren, eine Vielzahl von Möglichkeiten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Beitrags rechtliche Hilfe zu erhalten. In einigen Fällen handelt es sich dabei um ein Abomodell von auf E-Commerce spezialisierten Anwaltskanzleien, in anderen Fällen sind es Shop-Netzwerke oder Interessenvertretungen von Händlern, die entsprechende Angebote gegen eine monatliche Gebühr als Service für die Mitglieder bereitstellen. Hier steht eine Handvoll an Vertragsanwälten zur Verfügung, die mit der Vereinigung zusammenarbeiten. Im Falle des Händlerbundes ist man zusätzlich Mitglied einer Händlervereinigung, die sich als Interessenvertretung der Branche versteht und auch bei Trusted Shops erhält man über das Shopsiegel als Mitglied einen Mehrwert.
Rechtssichere Texte für Webshops
Wichtigstes Element der unterschiedlichen Angebote ist die Vermittlung rechtssicherer Texte für Webshops, etwa bei Impressum, Datenschutz- und Widerrufsbelehrung oder den AGB. In allen Fällen erklären die Anbieter, für die hier bereitgestellten Texte auch zu haften. Unterschiede gibt es jedoch bei der Ausführlichkeit der Angebote: Positiv fällt hier insbesondere das etwas teurere Angebot von Trusted Shops auf, das die Rechtstexte speziell auf die Rahmenbedingungen anderer EU-Länder zugeschnitten hat und – je nach Paket – in bis zu neun Sprachen zur Verfügung stellt. Diese werden nach Aussage des Anbieters nicht nur übersetzt, sondern auch inhaltlich regelmäßig an das jeweilige Landesrecht angepasst. Auch der Händlerbund stellt Rechtstexte in sechs Fremdsprachen sowie einer EU-weit gültigen Version zur Verfügung. Bei fast allen Angeboten steht außerdem ein kontinuierlicher Update-Service zur Verfügung, der den Händler darüber informiert, wenn er Änderungen vornehmen sollte.
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