Websites wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust anlegen: Webstandards aktuell
Gute Websites müssen viele Anforderungen erfüllen. Dazu gehört auch, möglichst barrierefrei zu sein, sprich, die Websites sollen für Menschen mit sensorischen und motorischen (oder auch geistigen) Einschränkungen zugänglich sein, was im Übrigen kein lästiges Extra darstellt, sondern als gutes Handwerk zu verstehen ist.
Das W3C hat dafür die Web Content Accessibility Guidelines vorgesehen, die Richtlinien zur Umsetzung geben. Im Dezember wurde die neue Fassung 2.0 veröffentlicht [1]
[2], die damit die alte Version aus dem Jahr 1999 ablöst.
Die Dokumente rund um die WCAG sind recht umfangreich, aber zumindest die grundlegenden Prinzipien sollte jeder Webworker kennen. Sie teilen sich auf vier Sparten auf:
- Informationen müssen vom Nutzer wahrgenommen werden können. Das heißt zum Beispiel, dass Inhalte auch mit einem Screenreader gelesen werden können oder dass es Alternativen zu Audio- oder Video-Inhalten gibt.
- Elemente von User-Interfaces oder der Navigation müssen bedienbar sein. Dazu gehört, dass alle Funktionen auch über das Keyboard nutzbar sind.
- Inhalte und Bedienelemente müssen verständlich sein, Nutzer müssen Texte lesen und verstehen können. Außerdem sollte eine Website so funktionieren, wie man es von ihr erwartet. Was aussieht wie ein Link, muss auch ein Link sein. Komponenten mit der gleichen Funktion sehen auch gleich aus.
- Der Inhalt ist so robust angelegt, dass er auf einer großen Anzahl an Ausgabegeräten verlässlich dargestellt wird. Wer weiß schon, ob eine Website mit einem Browser, auf einem Handy oder einem Screenreader angezeigt wird? Vielleicht auch auf einem PDA oder einer Wii?
Im Gegensatz zum Vorgänger ist die neue Fassung nun vollständig testbar. Das bedeutet, dass neben den maschinell testbaren Kriterien zwar auch solche existieren, die sich nicht automatisch testen lassen. Diese sind aber so formuliert, dass verschiedene menschliche Tester unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis kommen müssten.
Für jedes einzelne Kriterium wurde nachgewiesen, dass es auch realisiert werden kann. Damit sind die Richtlinien tatsächlich vollständig umsetzbar.
Wie schon beim Vorgänger sind bei der Umsetzung wieder drei Stufen erreichbar, gestaffelt von A (niedrig) über AA hin zu AAA (hoch). Wenn es etwa um den Kontrast zwischen einem üblichen Text mit dem Hintergrund geht, reicht für die Stufe AA ein Kontrast von 4,5:1, während für die Stufe AAA ein Kontrast von 7:1 nötig ist.
Auch wenn viele Punkte konkret für Menschen mit Behinderungen gedacht sind: Die Regeln der WCAG sind in vielen Bereichen allgemeingültig und sinnvoll. Sie kommen somit allen Nutzern des Webs zugute. Nun geht es darum, die neuen Richtlinien und gute Beispiele unter der Webgemeinschaft zu verbreiten. Aus deutscher Sicht ist es wichtig, diese Regeln in die Gesetzgebung einfließen zu lassen, um mit einer neuen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) zu einem internationalen Standard beizutragen. Und sonst?
Während die WCAG 2.0 endlich offiziell erschienen ist, lassen andere Richtlinien noch auf sich warten. HTML 5 befindet sich seit Juni 2008 zwar noch im zweiten Arbeitsentwurf, dennoch kann man in den letzten Wochen einen kleinen Hype darum beobachten. Blogs berichten wieder häufiger über die Möglichkeiten [3] und die kleinen Probleme [4]
[5].
css-reset.com bietet einen einfachen und bequemen Weg, um ein Reset-Stylesheet einzubinden [6]. Vier verschiedene Reset-Dateien werden komprimiert zur Verfügung gestellt, gehostet von Googles Content Delivery Network, geeignet für alle, die ein paar Millisekunden beim Rendern von Websites sparen möchten – und keine Bedenken haben, die Dateien via Google einzubinden.
Zum Schluss noch einmal der Bogen zurück zum Thema Barrierefreiheit: Die Website „Einfach für Alle“ hat einen Relaunch durchgeführt. Das Blog geht in loser Reihenfolge in den Laborberichten auf die technischen und gestalterischen Hintergründe ein [7]. Webstandards in der Praxis.