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5 Dinge, die du diese Woche wissen musst: Die Aboisierung des Automarkts und schutzlose iPhones

Jeden Montagmorgen berichten wir über fünf Dinge, die zum Wochenstart wichtig sind. Diesmal geht es unter anderem um den „Caseless“-Trend beim iPhone und die neuen Arbeitsverträge ab dem 1. August 2022.

Von Alexander Schulz
3 Min.
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Ein Tesla Model S sorgte in North Carolina für Ärger bei seinem Besitzer. (Foto: Tesla)

Netflix, Spotify, Office – Abos gehören mittlerweile fest zu unserem Alltag. Für viele Dinge, die früher einmalig gekauft wurden, gibt es jetzt Abonnements. Auch die Autoindustrie hat diese Form der Kund:innenbindung für sich entdeckt. BMW bietet eine Sitzheizung für monatlich 17 Euro an. Auch Tesla führt ein Abomodell für essenzielle Fahrzeugfunktionen ein. Kritiker:innen könnten anführen, dass Abos Verbraucher:innen häufig teurer zu stehen kommen als einmalige Kaufsummen. Und dass wir alle gern mal vergessen, Abos zu kündigen, dürfte den Autobauern auch in die Karten spielen. Kurzum: Für Kritik gibt es durchaus Anlass.

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Aber Abomodelle haben sich nicht ohne Grund in vielen Branchen durchgesetzt. Abofallen wie beim guten alten Jamba-Sparabo werden immer seltener, der Verbraucherschutz immer besser. Auch die Flexibilität, die Abonnements mit sich bringen, kommt den Kund:innen entgegen. Was soll ich mit Netflix, wenn es keine Serie gibt, die ich schauen möchte? Was soll ich im Sommer mit einer Sitzheizung?

Wenn Kund:innen durch ein Abo nur das bezahlen müssen, was sie auch wirklich nutzen, bietet das Modell viele Vorteile. Problematisch wird die Aboisierung allerdings, wenn selbst Basisfunktionen einzeln gebucht werden müssen. Aber so lange die Autokonzerne nicht demnächst Lenkrad oder Bremse nur im Abonnement anbieten, kann dieses Modell durchaus für Hersteller und Kund:innen Sinn ergeben. Wenn es allerdings so läuft wie im folgenden Fall, wird keine Seite dauerhaft glücklich werden.

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Zu müde zum Lesen? Unseren Wochenrückblick gibt es auch zum Hören.

1. Tesla begrenzt Reichweite – und will sie für 4.500 Dollar wieder freigeben

Diese Geschichte ist nicht erfunden: Ein Mann aus dem US-Bundesstaat North Carolina kauft ein Tesla Model S 60, Baujahr 2013. Nach ein paar Monaten meldet sich der Support des Herstellers. Man habe einen Konfigurationsfehler im Fahrzeug gefunden. Die Lösung hat Tesla sofort parat: Der Hersteller schrumpft per Fernwartung die Reichweite des Autos um 129 Kilometer. Wenig überraschend ist der Besitzer des Model S davon nicht begeistert und fordert Tesla auf, den Vorgang rückgängig zu machen. Kein Problem für Tesla. Allerdings soll der Kunde für die Reichweitenerhöhung 4.500 US-Dollar zahlen. Das nennt man wohl Kundenservice aus der Hölle.

2. iPhone „caseless“: Auch Apple rät zum Einsatz ohne Schutzhülle

Wer ein iPhone kauft, kauft sich in der Regel auch eine Schutzhülle. Das war bisher jedenfalls so. Der Drang, das geliebte Gadget mit einer Hülle zu schützen, scheint aber nicht mehr so verbreitet zu sein. Der Trend geht in Richtung „caseless“ – damit ist das ganz bewusste Weglassen von Schutzhülle und Panzerfolie gemeint. Auch Apple selbst macht sich in einem Video stark dafür, das iPhone nicht in einer Hülle zu verstecken.

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3. Makabre Robotik: Forscher verwandeln tote Spinnen in Greifer

Arachnophobiker:innen müssen jetzt stark sein: Ein Forschungsteam der Houstoner Rice University im US-Bundesstaat Texas hat herausgefunden, dass tote Spinnen gar nicht so ganz tot sein müssen. Die Wissenschaftler:innen haben Wolfsspinnen mithilfe von Luft zu Greifern verwandelt. Sie nennen sie „Nekroboter“. Die Krabbeltierchen sind zwar faktisch tot, sie bewegen sich aber und können ihre volle Kraft einsetzen. Die Forscher:innen zeigen das in einem Video, in dem sie eine tote Spinne mit einer anderen toten Spinne greifen und anheben. Wie sinnvoll dieser Use-Case ist, sei dahingestellt.

4. Neue Arbeitsverträge ab dem 1. August 2022: Das ändert sich

Die EU will Angestellte besser schützen und hat sich dafür einiges einfallen lassen. So müssen Arbeitsverträge ab dem 1. August 2022 deutlich mehr Informationen enthalten. Im sogenannten Nachweisgesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die wichtigsten Informationen mitteilt. Nun wird diese Auskunftspflicht erweitert, und zwar nicht nur für Neueinstellungen. Was künftig im Arbeitspapier stehen muss, haben wir für dich zusammengefasst.

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5. Praxistipp der Woche: Wann zahlen private Anleger Steuern auf Bitcoin, Ether und Co.?

Haltefristen, Freibeträge und Belege: Um Kryptowerte richtig zu versteuern, musst du einiges beachten. Um Krypto und NFT richtig zu versteuern, brauchst du aber nicht zwingend eine:n Steuerberater:in. Damit du in Zukunft den Durchblick hast, haben wir den Steuerexperten Raphael Sperling gefragt, was private Anleger:innen wissen müssen. Seine Tipps liest du auf t3n.de.

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