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Lebenslauf ausmisten: Was kann raus – und was sollte bleiben?
Zum Artikel
1. Das Alter:
Offiziell ist es natürlich kein Problem, das Alter im Lebenslauf anzugeben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Arbeitgebern schließlich, Angestellte und Bewerber aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu benachteiligen. Trotzdem können auch Recruiter nicht immer vermeiden, dass sie unterbewusst Schlüsse aus den in der Bewerbung angegebenen Informationen ziehen. Besonders junge Bewerber sollten sich daher eher auf ihre Fähigkeiten konzentrieren, ältere Bewerber die Berufserfahrung in den relevanten Feldern hervorheben. (Foto: Evgeny Atamanenko)
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