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Lebenslauf ausmisten: Was kann raus – und was sollte bleiben?
Zum Artikel
3. Veraltete Berufserfahrung:
Je schnelllebiger die moderne Arbeitswelt wird, desto weniger wichtig ist es, was ein Bewerber von zehn oder mehr Jahren gemacht hat. Auch der Grundschulabschluss und selbst die Abiturnote zählen – so hart das für den einen oder anderen sein mag – irgendwann nicht mehr. Kurze, befristete Beschäftigungen, Nebenjobs und Praktika sollten nur dann angegeben werden, wenn Tätigkeit und Erfahrungen für die aktuelle Stellenausschreibung relevant sind. Sonst fressen sie unnötig die Zeit und Aufmerksamkeit der Personaler. (Foto: Shutterstock-frankie's)
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