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Statt mehr Geld: 10 beliebte Alternativen zur Gehaltserhöhung
Zum Artikel
Finanztest sagt: „Monats- oder Jahresfahrkarten, die der Arbeitgeber beim örtlichen Verkehrsunternehmen vergünstigt erwirbt und unentgeltlich oder verbilligt an seine Mitarbeiter weitergibt, müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden. Der Vorteil blieb bis Ende 2018 nur steuer- und sozialabgabenfrei, wenn monatlich die Freigrenze von 44 Euro nicht überschritten wurde. Vorsicht: Auch andere Sachbezüge zählten dabei mit. Das wurde zu Jahresbeginn 2019 geändert. Seitdem können Sachbezüge, etwa Essensgutscheine, zusätzlich zum Jobticket steuerfrei ausgegeben werden.“ (Foto: dpa)
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