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Statt mehr Geld: 10 beliebte Alternativen zur Gehaltserhöhung
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Finanztest sagt: „Für Angestellte kann der Chef die Kindergartenbeiträge bezahlen, ohne dass der Arbeitnehmer das zusätzliche Geld versteuern und Sozialabgaben darauf zahlen muss. Der Chef darf Beiträge für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in Krippe, Kindergarten oder Kita übernehmen. Der Steuerbonus gilt aber nur für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Der Zuschuss wird zusätzlich zum Lohn gezahlt.“ (Foto: dpa)
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