Großflächiger Drohneneinsatz erhöht die Attraktivität der Fluggeräte auch für kriminelle Akteure. Die könnten ihre Drogentransporte oder sogar terroristische Aktivitäten per Drohne organisieren. Deshalb hat sich die US-Luftfahrtaufsicht FAA (Federal Aviation Administration) bislang schwer damit getan, in größerem Umfang Genehmigungen zu erteilen.
Drohnen sollen Tracking per ID erlauben
Wie CNBC berichtet, hat die FAA nun eine lang erwartete Verordnung (PDF) zur dauerhaften Flugüberwachung von kommerziellen und privaten Drohnen im amerikanischen Luftraum fertiggestellt und in den Rechtsetzungsprozess eingebracht.
Kern der Verordnung ist die Verpflichtung der Drohnenbetriber, jedem Fluggerät eine eindeutige Kennung zu geben, sobald es in den Luftraum startet. Diese ID muss die Drohne dann beständig an Server der FAA übermitteln, sodass dortige Mitarbeiter, ähnlich der Überwachung des Flugzeugverkehrs, jederzeit sehen können, welche Drohne von wo nach wo unterwegs ist und wo sie sich gerade befindet.
Während private Drohnenflieger dieses Signal vom Steuergerät aus senden können sollen, müssen autonom fliegende Drohnen so umgerüstet werden, dass deren Bordcomputer die Kennung selbsttätig an die Behörden-Server übermitteln. Da die autonomen Drohnen schon jetzt über einen Netzzugang verfügen müssen, um überhaupt aus der Ferne gesteuert werden zu können, dürfte das Erfordernis kein Problem darstellen. So ist die Drohnenindustrie kein Hemmschuh für die Einführung des neuen FAA-Systems.
Einführung des Tracking stellt FAA vor Probleme
Anders sieht die Sache für die FAA selber aus. Die nämlich muss nun ein flächendeckendes und entsprechend leistungsfähiges Server-Netz etablieren, das die massenhaft gesendeten Sitzungsdaten erfassen und auswerten kann. So verwundert es nicht, dass sich die FAA einen Zeitrahmen von drei Jahren gibt, in denen die Umstellung des Drohnenverkehrs auf das neue Erfassungssystem stattfinden soll.
Der amerikanische Kongress zeigt sich von der großzügigen Frist nicht begeistert und drängt auf eine schnellere Umsetzung. Immerhin ist eine weitflächige Drohnennutzung ohne ein Überwachungssystem nach amerikanischem Konsens nicht genehmigungsfähig, aber generell zu befürworten.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team