Anzeige
Anzeige
News

Besser als das Original? Tiktoker kreiert Drake-Song mit KI

Ein KI-generierter Drake-Song ist am Wochenende viral gegangen. Der Fall stellt die Musikindustrie vor die große Frage, wie sie künftig mit künstlicher Intelligenz umgehen will.

Von Insa Schniedermeier
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Rapper Drake im März 2023. (Foto: picture alliance / Cover Images | Madame Tussauds/Cover Images)

Es gibt einen neuen Drake-Song featuring The Weeknd namens „Heart on My Sleeve“. Er stammt allerdings nicht wirklich von Drake und The Weeknd, sondern von einer künstlichen Intelligenz (KI) und wurde vor wenigen Tagen vom Tiktoker Ghostwriter977 veröffentlicht.

Anzeige
Anzeige

In kurzer Zeit trendete er und konnte mehr als 15 Millionen Views generieren. Fans dachten zunächst, der Song sei echt, denn das Lied ist erschreckend nah am Original.

Ghostwriter977, der sich in dem Clip als Geist mit Bettlaken über dem Kopf und Sonnenbrille zeigt, hatte den Song auch auf Apple Music und Spotify veröffentlicht.

Anzeige
Anzeige

Darf er das?

Anwalt und Tiktoker mordy4prez sagt in einem Tiktok-Video: „Das ist illegal.“ Stars hätten Persönlichkeitsrechte und ihre Stimme sei ein Teil ihrer Marke. Die Veröffentlichung auf Spotify und Apple Music sei sogar noch gravierender, da er auf diesen Streamingplattformen Geld mit dem Song verdienen kann. „Drake hat hier starke Argumente auf seiner Seite“, sagt der Anwalt.

Ghostwriter977 hat den Song inzwischen von Tiktok, Spotify und Apple Music entfernt. Auf Youtube ist er aktuell noch abrufbar:

Anzeige
Anzeige

Auch auf seinem Tiktok-Profil ruft Ghostwriter977 weiterhin dazu auf, eine Website zu besuchen, über die er Interessenten den Drake-Song zuschicken will. Im Profil steht: „Ich fange gerade erst an.“

Scharfe Kritik von Musikindustrie

Der Hype um den falschen Drake-Song eröffnet spätestens jetzt eine spannende Diskussion darüber, wie die Musikindustrie mit KI-Technologie umgehen wird. In einem am 17. April veröffentlichten Statement hat die Universal Music Group (UMG) die „Rechte verletzende[n] Inhalte, die mit generativer KI erstellt wurden“, scharf verurteilt.

Anzeige
Anzeige

Der Fall werfe die Frage auf, auf welcher Seite der Geschichte die Beteiligten im Musikökosystem stehen wollen: „Auf der Seite der Künstler:innen, der Fans und des menschlichen kreativen Ausdrucks oder auf der Seite der tiefgreifenden Fälschungen, des Betrugs und der Verweigerung der den Künstler:innen zustehenden Vergütung.“

„Wir werden nicht zögern, Schritte zu unternehmen, um unsere Rechte und die unserer Künstler:innen zu schützen“, soll UMG bereits im März an Onlineplattformen kommuniziert haben, wie die Financial Times berichtete.

In E-Mails soll UGM Streamingplattformen, darunter Spotify und Apple, dazu aufgefordert haben, künstliche Intelligenzdienste daran zu hindern, Melodien und Texte aus ihren urheberrechtlich geschützten Liedern auszulesen.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige