BSI warnt vor Schwachstelle in Windows Defender – ein Komma genügt, um ihn auszuhebeln
Der als hyp3rlinx bekannte Sicherheitsforscher John Page hat eine Schwachstelle im Windows Defender öffentlich gemacht, die Sicherheitsvorkehrungen aushebeln kann. Das Besondere daran: Es braucht dafür keine großen Programmierkenntnisse, ein einfaches Komma an der richtigen Stelle genügt.
Eigentlich verhindert der Windows Defender einen Missbrauch des Dienstprogramms rundll32.exe, indem es Angreifer:innen den Zugriff verweigert. Ein oder mehrere zusätzliche Kommas in der Admin-Konsole reichen jedoch aus – und aus einem abgewiesenen Befehl wird ein Zugriff auf das gesamte lokale Netzwerk.
Schwachstelle folgt einem altbekannten Muster
Page selbst stuft den Schweregrad dieser Schwachstelle als „hoch“ ein. Auch das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor der Sicherheitslücke, stuft sie jedoch nur als mittelschwer ein – vermutlich, weil Angreifer:innen ein System längst infiltriert und übernommen haben müssten, um den von Page entdeckten Trick ausüben zu können.
Bereits im Januar 2022 hatte Page in Windows eine ganz ähnliche Schwachstelle entdeckt – damals hatte ein zusätzlicher Path Traversal ausgereich, also die Zeichenfolge „.. \“. Diese Lücke hat Microsoft inzwischen geschlossen – und der Defender lässt sich auf diesem Weg nicht mehr austricksen.
Ob Microsoft von Pages neuem Fund bereits Kenntnis erlangt hat, ist aktuell nicht bekannt; ebenso wenig, wie es um einen Fix steht. Am Defender arbeitet Microsoft jedoch kontinuierlich – erst im Oktober 2023 hatte das Unternehmen beispielsweise bekannt gegeben, dass die Sicherheitssoftware menschengesteuerte Angriffe automatisch erkennen und unterbrechen können soll.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team