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Änderung des NetzDG soll zu besserer Verfolgung von Hass-Straftaten im Internet führen

Die Landesregierungen von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern starten eine gemeinsame Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet.

1 Min. Lesezeit
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(Bild: Shutterstock)

In Hannover und Schwerin haben die jeweiligen Landeskabinette einer gemeinsamen Bundesratsinitiative zugestimmt, die eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes anstrebt. Dieses soll künftig Regelungen enthalten, die Plattformen, auf denen Nutzer Kommentare oder andere Formen von nutzergenerierten Inhalten hinterlassen können, dazu verpflichten, eben diese Nutzer im Zweifel zu identifizieren.

Plattformen sollen künftig verpflichtend Klardaten erheben

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Dazu soll es erforderlich werden, dass Nutzer schon bei der Registrierung für einen Dienst Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben müssen. Einen Nickname, also ein Pseudonym, sollen die Nutzer weiterhin verwenden dürfen, sodass eine Identifizierung der dahinter stehenden Person nur dem Plattformbetreiber selber möglich ist. Wie das Verfahren konkret gesichert und geprüft werden soll, ist bislang noch unklar.

Von dieser Maßnahme versprechen sich die Innenminister Lorenz Caffier (CDU, Mecklenburg-Vorpommern) und Boris Pistorius (SPD, Niedersachsen) eine bessere Aufklärungsmöglichkeit bei Hass und Hetze im Netz. Immerhin könnte die Anonymität der Nutzer im Zweifel aufgehoben werden. „Das bedeutet nicht, dass wir eine Klarnamenpflicht fordern. Aber wenn jemand unter seinem Nickname etwas strafrechtlich Relevantes formuliert oder gar jemanden bedroht, muss er dafür auch belangt werden können“, sagte dazu Pistorius.

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In der Tat ist bislang vor allem die völlige Anonymität der Nutzer im digitalen Raum ein Hemmschuh bei der effektiven Verfolgung von Straftaten. Zwar käme theoretisch eine Identifizierung über die IP-Adresse des betreffenden Nutzers infrage. Hier hat indes die EU-DSGVO dafür gesorgt, dass viele Plattformbetreiber die IP gar nicht mehr speichern. Zudem setzt sich auch im privaten Bereich die immer einfacher werdende VPN-Nutzung durch. Damit wird die tatsächliche IP effektiv verschleiert.

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Wie der norddeutsche Rundfunk NDR berichtet, werden Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern den Antrag auf Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in der Bundesratssitzung am 14. Februar 2020 einbringen.

Passend dazu: NetzDG-Update: Nutzer sollen Hass-Posts einfacher melden können

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8 Kommentare
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Doof Vader

„Das bedeutet nicht, dass wir eine Klarnamenpflicht fordern.“… aber es wäre doch schön, wenn alle bei jedem Kommentar Name, Adresse und Geburtsdatum hinterlassen… weil mit der blöden DSVGO einfach nicht genug Daten gespeichert werden.

Zum Glück würden Kriminelle NIE darauf kommen, einfach einen falschen Namen und eine falsche Adresse zu verwenden. ICH weiß das ganz genau.

Antworten
Dieter Petereit

Da hast du was falsch verstanden.

Antworten
Doof Vader

Was habe ich denn falsch verstanden?

dennis

Das würde mich aber auch interessieren.

Dieter Petereit

Nutzer sollen nicht bei jedem Kommentar die Möglichkeit bekommen, ihre Fantasiedaten um Geburtsdatum und Adresse zu erweitern. Vielmehr soll es eine einmalige, überprüfbare Registrierung geben, nach der Nutzer ihre Nicknames weiternutzen können, der Betreiber aber weiß, wer dahinter steht. Also eigentlich genauso wie es auch im Beitrag steht…

Doof Vader

Dann habe ich lediglich die Anzahl überschätzt – obwohl, wenn man Nachrichtenseiten wie eben diese sieht, die ohne Accounts auskommen, liege ich vielleicht doch nicht so sehr daneben. Denn ohne Accounts, würde man entweder doch jedes Mal die Daten angeben müssen oder es wird die Möglichkeit des Gastzugangs eingeschränkt. Ich habe zudem nie behauptet, dass die Daten auch veröffentlicht werden.
Und überprüfbare Registrierung klingt auch sehr spaßig. PostIdent für alle Anmeldungen, oder was? Oder am besten gleich einen „Deutschland-Login“, der dann die Daten gleich noch schön sammeln und auswerten kann. Uploadfilter, Strikesystem, Userkategorisierung, SocialScore am besten gleich inklusive.

Dieter Petereit

All diese Fragen sind berechtigt, aber noch nicht geklärt. Wir bleiben dran.

Antworten
Michael Kohlhaas

Das ist der perfekte Weg in den totalen Überwachungsstaat und letztlich völlig durchgeknallt. Um das umzusetzen reicht das NetzDG nicht aus, da muss ein Überwachungsapparat installiert werden. Ich persönlich werde dafür Sorge tragen dass man mir mein Recht auf Anonymität nicht nimmt. Ich kenne die dafür notwendigen Technologien, auch wenn es etwas kostet, lass ich das nicht mit mir machen. Und die bösen Kriminellen auch nicht, es gibt einen Weg das zu umgehen und den werden die wirklich bösen Jungs gehen und am ende ist der Bürger der überwachte.
Vorallem stelle man sich vor was man damit alles machen kann, irgendwann heißt es einfach was Hassrede ist bestimmen wir und dann kommt jeder der etwas schreibt was nicht gefällt ins Gefängnis. Hatten wir in der DDR bereits, hieß sogar Hassrede. Und gleichzeitig wurde die Meinungsfreiheit garantiert.
Dieses Gesetz darf niemals in Kraft treten, ansonsten stehen uns sehr düstere Zeiten bevor das wette ich

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