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Statt mehr Geld: 10 beliebte Alternativen zur Gehaltserhöhung
Zum Artikel
Finanztest sagt: „Firmen können viel reisenden Arbeitnehmern eine Bahncard auch zur privaten Nutzung steuerfrei überlassen. Voraussetzung: Der Mitarbeiter setzt diese grundsätzlich für dienstliche Fahrten ein und die Anschaffung der Bahncard erfolgt aus eigenbetrieblichem Interesse. Das ist der Fall, wenn während der Gültigkeitsdauer der Bahncard die Preisnachlässe für Dienstreisen die Kosten für die Bahncard übersteigen oder beim Kauf der Bahncard davon auszugehen war.“ (Foto: dpa)
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