Anzeige
Anzeige
t3n – digital pioneers
Pro
News
Magazin
Wissen
Guides
Onlinekurse
Ratgeber
Tests & Tools
Podcasts
Newsletter
Quiz
Themen
Software & Entwicklung
UX & Design
Marketing
Hardware & Gadgets
Startups & Economy
Arbeitswelt
E-Commerce
New Finance
Gaming
Mobilität
Future & Science
Buzz & Memes
Jobs
Firmen
Events
Eventkalender
Medienkooperationen
Shop
MIT Technology Review
KI
Onlinekurse
Podcasts
Newsletter
Technology Research Hub
Über t3n
Über t3n
Meet the Team
t3n Backstage Blog
Presse
FAQ
Redaktionelles Leitbild
Jobs bei t3n
Mediadaten
Pro
News
Magazin
Wissen
Guides
Onlinekurse
Ratgeber
Tests & Tools
Podcasts
Newsletter
Quiz
Themen
Software & Entwicklung
UX & Design
Marketing
Hardware & Gadgets
Startups & Economy
Arbeitswelt
E-Commerce
Finance
Gaming
Mobilität
Buzz & Memes
Jobs
Firmen
Events
Eventkalender
Medienkooperationen
Shop
Anzeige
Anzeige
Statt mehr Geld: 10 beliebte Alternativen zur Gehaltserhöhung
Zum Artikel
Finanztest sagt: „Für Mitarbeiter ist der Firmenwagen ein schöner Bonus, für Chefs ein beliebtes Instrument, Führungskräfte zu binden. Die Überlassung zur rein beruflichen Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Darf der Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss der Mitarbeiter seinen geldwerten Vorteil monatlich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuern oder mit Fahrtenbuch abrechnen. Bei Elektroautos, die seit 1. Januar und bis Ende 2021 angeschafft oder geleast werden, müssen sie statt 1,0 Prozent nur 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises je Monat als geldwerten Vorteil versteuern.“ (Foto: dpa)
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige