EU: Neuer Kartellvorwurf gegen Apple

Schon lange steht der Vorwurf von Spotify gegen Apple im Raum. (Bild: Shutterstock)
Die EU-Kommission beschuldigt Apple der Wettbewerbsverzerrung auf dem Musik-Streaming-Markt, indem der Technik-Konzern mit den restriktiven Regeln für seinen App-Store, die zu einer Art Monopol beim App-Vertrieb führe, andere Anbieter ausbremsen würde.
Einer der Vorwürfe der EU an Apple: Konkurrenten seien gezwungen, die Zahlung für den eigenen Streaming-Dienst über Apple-Zahlungssysteme abzuwickeln. Nicht nur würde Apple hierbei Provisionen abgreifen, sondern Kund:innen hätten auch keine andere Bezahloptionen, was die Hürde, Konkurrenten wie Spotify zu nutzen, größer mache.
Derartige Praktiken stehen schon länger in der Kritik, da Streaming-Anbieter wie Spotify auf Kundschaft in App-Stores angewiesen sind – und sind nach neuen EU-Regeln außerdem illegal: Der sogenannte Digital Market Act (DMA) wurde vor wenigen Wochen ins Leben gerufen, um großen Konzernen nahe am Monopol wie Apple oder Google zügeln zu können.
Bis Apple die Konsequenzen des DMA zu spüren bekommt, werden laut Reuters jedoch noch einige Jahre vergehen, denn dieser wird erst in zwei Jahren rechtskräftig. Vor 2024 muss Apple also wohl keine einschneidenden Änderungen in seinem App-Store vornehmen.
Bei einigen Kritikpunkten ist Apple allerdings bereits zurückgerudert, wie unter anderem Heise berichtet. So dürfen App-Anbieter ihre Kundschaft per E-Mail auf Sonderaktionen hinweisen, und auch andere Bezahldienste sollen künftig integriert werden – eine Provision dafür zu verlangen, will sich Apple jedoch weiterhin vorbehalten.
Über die neuen Entwicklungen wollte sich Apple gegenüber Reuters nicht äußern. In der Vergangenheit hatte das Unternehmen die Vorwürfe von Spotify, der schließlich zu den größten Streaming-Diensten der Welt gehört, stets zurückgewiesen. Allerdings ist Musik-Streaming nicht der einzige Markt, auf dem Apple wegen Wettbewerbsverzerrung ins Visier geraten ist. Auch die Vorgehensweisen in Sachen E-Books und Apple Pay befinden sich im Fadenkreuz des europäischen Kartellamts.
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