Datenschutzbehörde: Einsatz von Mailchimp unter bestimmten Umständen problematisch

Auf Antrag eines Newsletter-Empfängers hat die bayrische Datenschutzbehörde untersucht, ob der Einsatz von Mailchimp nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig ist. Das Ergebnis: Zumindest in dem konkreten Fall war sie es nicht. Das muss aber nicht grundsätzlich für alle Firmen gelten, die Mailchimp verwenden.
Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke erläutert in einem Blogbeitrag, dass die Newsletter-Betreiber versäumt hatten, die Zulässigkeit der Speicherung von Mail-Adressen bei dem US-Anbieter vorab zu prüfen. Dadurch hatte die Behörde nach seiner Einschätzung gar keine andere Wahl, als die Nutzung in dem Fall als datenschutzrechtlich unzulässig einzustufen.
Grundsätzlich hat der Europäische Gerichtshof die Weitergabe von Daten an die USA nicht verboten. Durch die sogenannten Standardvertragsklauseln ist eine Speicherung europäischer Daten in der Praxis durchaus erlaubt. Eine solche Standardvertragsklausel der EU setzt auch Mailchimp ein und sichert so die Einhaltung des notwendigen Datenschutzniveaus. Nur wurde das vom Betreiber offenbar nicht überprüft.
Nach Ansicht von Schwenke hätte der Newsletter-Betreiber des Weiteren prüfen müssen, wie hoch der Aufwand und die Kosten für einen möglichen Umstieg auf eine EU-basierte Lösung wären. Gleichzeitig muss seiner Ansicht nach beachtet werden, um welche Daten es sich letztlich handelt. Lässt sich durch die Newsletter-Anmeldung auf eine bestimmte politische Haltung oder sogar ein Krankheitsbild schließen, hätte das potenziell schwerwiegendere Folgen für die Abonnentin oder den Abonnenten als die Anmeldung an einem Werbeverteiler.
Schwenke ist der Auffassung, dass eine entsprechende Prüfung durch den Newsletter-Anbieter am Ende wohl ausreichend gewesen wäre. Allerdings weist der Jurist in seinem Artikel auch darauf hin, dass die Rechtslage alles andere als klar sei und letztlich auch trotz Prüfung eine andere Einschätzung möglich wäre.
Ebenfalls interessant: DSGVO: Diese Änderungen kommen auf dein Online-Business zu (Teil 1)
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team