Onlineshops aufgepasst: Wer Bio-Produkte verkauft, muss sich ab sofort zertifizieren lassen
Ein Grundsatzurteil des EuGH vom 12.Oktober führt dazu, dass ab sofort jeder Onlinehändler, der biologische Lebensmittel verkauft, seinen Onlineshop von einer Kontrollstelle zertifizieren lassen muss. Sonst drohen Abmahnungen.
Was ist die EG-Öko-Verordnung?
Die EG-Öko-Verordnung regelt grob erklärt den Umgang mit biologischen Lebensmitteln und Pflanzen in der EU. Sie soll sicherstellen, dass ökologische Standards in der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln eingehalten werden und der Verbraucher mit dem EU-Öko-Label ein länderübergreifendes Trust-Symbol hat. Der Zwischenhandel wird als Bestandteil der Produktionskette betrachtet, da er verarbeitende Betriebe beliefert. Der Einzelhandel, der ausschließlich an Endverbraucher verkauft, ist von der Zertifizierung befreit. Leider nicht der Onlinehandel, wie das Shopbetreiber Blog berichtet.
Der EuGH hat in seiner Begründung sinngemäß die Auffassung vertreten, dass der Onlinehandel nicht sicherstellen kann, dass Dritte in der Auslieferung oder Lagerung der Erzeugnisse nicht umetikettieren, vertauschen oder gar verunreinigen.
Händler müssen ihren Onlineshop für Bio zertifizieren
Im Ergebnis müssen jetzt Onlinehändler mit einer Kontrollstelle zusammenarbeiten und sich dort melden und zertifizieren lassen. Andernfalls drohen Abmahnungen von Verbänden oder Mitbewerbern. Betroffen sind jegliche Händler, die irgendein Bio-Lebensmittel verkaufen, auch wenn es nur Kaffee, Tee oder Gewürze sind.
Zwar sieht die betreffende Verordnung Ausnahmefälle vor, die aber Einzelfallentscheidung der zuständigen Stellen sind und vermutlich selten für Onlinehändler Anwendungen finden werden.
Wo Händler ihren Onlineshop für Bio zertifizieren lassen können
In einer Informationsbroschüre zur Zertifizierung des Einzelhandels für die EG-Öko-Verordnung erklärt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Grundlegendes zum Zertifizierungsprozess.
Betroffen sind Beschaffungswesen, Wareneingang, Lagerung und der Warenausgang.
Unternehmer müssen eine umfangreiche Betriebsbeschreibung und einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der Anforderungen erstellen und an eine Kontrollstelle ihrer Wahl senden. Diese prüft die eingereichten Unterlagen dann vor Ort mit einem Mitarbeiter, dem Prüfer.
Das Ministerium empfiehlt sorgfältig vorzuarbeiten, da die Kontrollstellen nach Aufwand abrechnen – das spart Kosten.
Weitere Details finden Onlinehändler auch im Informationsportal Ökolandbau.
War das nicht schon immer so?
Ja, das war schon vorher so. Wir machen das in unserem Shop schon seit zwei Jahren.
Was kostet euch der Spaß so pi mal Daumen?