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Bonify wird kostenpflichtig: Das steckt hinter dem neuen Geschäftsmodell des Schufa-Startups

Bonify wandelt sich, aus dem kostenlosen Zugang zu Schufa-Daten wird ein gestaffeltes Abo-System. Ein Schritt Richtung mehr Datenhoheit oder einfach ein neues Geschäftsmodell mit alten Daten?

2 Min.
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Bonify verspricht Überblick über Schufa-Funktionen. (Foto: Bonify)

In der Vergangenheit hat das Bonitäts-Startup Forteil, eine hundertprozentige Tochter der Schufa-Holding, vor allem mit dem kostenlosen Service Bonify für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt stellt das Unternehmen drei Abomodelle vor, die neben der Vermittlung von Krediten ein weiteres Erlösmodell werden sollen.

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Das Angebot enthält tagesaktuelle Informationen über die eigenen bonitätsrelevanten Schufa-Daten. Bisher gab es diese nur einmal im Quartal aktualisiert – ein kostenfreier Service, der auch weiterhin bestehen bleiben soll. Auch der proaktive Hinweis auf den ersten Negativeintrag kommt weiterhin auch in der Gratisvariante. Nur für Geld gibt’s dagegen neben den tagesaktuellen Vertragsdaten, dem Basisscore und eventueller Negativeinträge – all das ohne Wartezeit und Anträge. Auch die Bonify-Mieterauskunft soll kostenfrei, unlimitiert gegeben sein.

Schufa-Scorelock zum Ein- und Ausschalten der Score-Übermittlung

Insgesamt stehen drei Pakete zu monatlichen Preisen zwischen 3,95 und 9,95 Euro zur Auswahl. Während eine Übernahme der Daten in eine Google- oder Apple-Wallet und der Mieterservice sowie bevorzugter Kundensupport und persönliche Kundenberater:innen den teureren Varianten vorbehalten sind, gibt’s die grundlegenden Score-relevanten Zugriffe bereits in der günstigsten Abovariante.

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Praktisch, aber nur dem teuersten Tarifmodell vorbehalten, ist der Schufa Scorelock. Der ermöglicht es, die Möglichkeit, die Berechnung und Übermittlung von Scorewerten seitens der Schufa durch Betätigung eines Buttons im Kundenkonto zu pausieren. Mithilfe der Funktion können Verbraucher:innen also entscheiden, ob die Schufa zu Ihrer Person Scorewerte berechnet und bei Anfragen an Unternehmen übermittelt. Bisher kann man das nur auf Antrag komplett ausschließen, was aber Kund:innen natürlich auch verdächtig erscheinen lässt. Der Scorelock lässt sich zwar beliebig aktivieren oder deaktivieren, wobei dann aber auch seitens des Kunden selbst der Basisscore nicht zu sehen ist.

Zugang nur mit elektronischem Identitätsnachweis

Zum Start vor zwei Jahren hatte Bonify einige Probleme im Hinblick auf Datensicherheit und die Zuordnung von Konten. So gelang es, mit den Adressdaten eines Politikers ein Bonify-Konto auf dessen Namen zu eröffnen. Hier hat man inzwischen insbesondere bei der Bezahlvariante dazugelernt: Um die gesamte Palette der Angebote nutzen zu können, müssen sich Nutzer über ihren Onlineausweis (Personalausweis mit eID-Funktion) anmelden. Immerhin verfügen Personalausweise, die nach 2017 ausgestellt wurden, über die Möglichkeit eines elektronischen Identitätsnachweises. Allerdings wird dazu die persönliche PIN und ein NFC-fähiges Mobilgerät benötigt. Auch elektronische Aufenthaltstitel mit persönlicher PIN ermöglichen eine Registrierung für die neuen Bonify-Angebote.

Trotz der neuen Bezahlpflicht für die Zusatzfunktionen hat die Bonify-App durchaus noch ihre Daseinsberechtigung neben den kostenpflichtigen Services, die die Schufa-Holding mit Meine Schufa selbst anbietet. Ob das zukünftig so bleiben wird, ist allerdings noch unklar. Denn die Schufa selbst plant eine Reformierung mit Schwerpunkt auf Vereinfachung ihres Score-Systems. Anstelle von zig branchen- oder gar unternehmensspezifischen Scores soll ein allgemeiner Score treten. Auch sollen Kund:innen in Zukunft leichter nachvollziehen können, was sich wie auf ihre Beurteilung der Kreditwürdigkeit auswirkt.

Das neue Scoresystem, über das wir bereits berichtet hatten, soll im Laufe des Jahres zum Einsatz kommen und wird nach und nach die alten Score-Systeme ablösen. Dass die Schufa sich hierbei neu orientiert, erfolgt allerdings nicht ganz freiwillig: Verschiedene Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof hatten die Praktiken des Unternehmens in einigen Punkten als nicht rechtskonform und unangemessen benachteiligend bewertet. Zuletzt hatten mehrere deutsche Gerichte zu den Speicherfristen bereits bezahlter Schulden entschieden und zumindest im Detail unterschiedlich über diesbezügliche Speicherfristen geurteilt.

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