Bund: Deutschlandweites 5G-Netz bis 2025
5G-Netz: Bis 2020 marktreif – in Deutschland flächendeckend bis 2025
Die 5G-Ausbaustrategie, mit der sich am Mittwoch das Bundeskabinett befasste, sieht dafür die Bereitstellung weiterer Frequenzen bis zum Jahr 2018 vor. Deutschland müsse zum Leitmarkt für 5G-Anwendungen werden, betonte Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU). Die 5G-Technik soll deutlich schnellere Datenverbindungen im Internet ermöglichen. Nach Plänen der EU-Kommission soll sie bis 2020 marktreif sein. Genutzt werden kann dies etwa für computergesteuerte Autos und digitale Prozesse in Industrie und Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Energieversorgung.
Die 5G-Mobilfunk-Basisstationen in Deutschland sollen über leistungsfähige Glasfaserkabel an das Netz angebunden werden. Um eine flächendeckende Netzversorgung voranzutreiben, könnten auch existierende Laternenmasten und Ampeln dazu Verwendung finden. Geplant ist zudem ein Wettbewerb, bei dem Städte und Kreise Projekt-Ideen einreichen können. Dabei soll es um Themen wie die intelligente Stromversorgung von technisch aufgerüsteten Häusern („Smart Homes“) gehen.„5G ist die Grundlage der Gigabit-Gesellschaft.“
Bundesregierung will 5G-Netz verhältnismäßig rasch einsatzbereit haben
Bei den Geräten, mit denen eine 5G-Infrastruktur aufgebaut wird, spielt die Wirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich nur eine untergeordnete Rolle. Mobilfunkfirmen, Netzausrüster und Halbleiter-Spezialisten sind vor allem in Asien und den USA beheimatet. Südkorea will zu den Olympischen Winterspielen 2018 erste Anwendungen auf Basis der 5G-Technik zeigen. Und die japanische Regierung hat fest geplant, die Olympischen Sommerspiele in Tokio 2020 zu einem Schaufenster für den Einsatz der fünften Mobilfunkgeneration zu machen.
Die Bundesregierung sieht aber trotz dieser Startnachteile gute Voraussetzungen für die deutsche Wirtschaft, früh den Einsatz von 5G-Technik, zum Beispiel beim automatisierten und vernetzten Fahren, in Produktion, Logistik und Dienstleistung, zu testen, um die neue Technik rasch in Arbeitsprozesse einzubauen. „Für dieses Ziel müssen jedoch die heute auf den Testfeldern bestehenden optimalen infrastrukturellen Bedingungen überall in Deutschland vorzufinden sein“, heißt es in dem Papier „5G-Strategie für Deutschland“ (PDF).
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Von 1G bis 5G: Die Generationen der Mobilfunkstandards im Überblick
Der öffentliche Mobilfunk in Deutschland ist älter als ein halbes Jahrhundert. Inzwischen gibt es etwa alle zehn Jahre eine neue technische Generation, die mit einer Ziffer und dem Buchstaben G bezeichnet wird. In der Branche werden bislang vier Generationen unterschieden, die fünfte ist in Sichtweite. Die theoretischen Spitzengeschwindigkeiten der jeweiligen Standards werden in der Praxis allerdings selten erreicht, da sich die Nutzer die verfügbare Bandbreite innerhalb einer Funkzelle teilen müssen.
- 1G: Mobiles Telefonieren in der ersten Generation funktionierte noch mit einer analogen Sprachübertragung: A-Netz (1958), B-Netz (1972) und C-Netz (1986). Beim A-Netz mussten die Verbindungen noch per Hand vermittelt werden. Ab dem B-Netz konnten die Teilnehmer selbst wählen. Das C-Netz konnte aktive Funkverbindungen beim Wechsel einer Funkzelle weiterreichen.
- 2G: Digitale Sprachübertragung im D-Netz (1992) mit dem auch international erfolgreichen GSM-Standard. Die Übertragung erfolgte leitungsvermittelt, Bandbreite: 9,6 oder 14,4 Kilobit/Sekunde. Mit den D-Netzen bekam die Bundespost erstmals einen privaten Wettbewerber (D2 Mannesmann).
- 2.5G: GPRS (2001), digitale Datenübertragung. Die paketvermittelte Technik erreichte mit der Bündelung von mehreren GSM-Kanälen höhere Bandbreiten, meist bis 55 Kilobit/Sekunde.
- 2.75G: EDGE (2006) – Weiterentwicklung von GSM durch Nutzung eines effizienteren Modulationsverfahrens. Das erste iPhone verwendete EDGE, Bandbreite: meist bis zu 150 Kilobit/Sekunde.
- 3G: UMTS (2004) – Dieser Mobilfunkstandard ermöglicht durch eine neue Funkzugriffstechnik das gleichzeitige Senden und Empfangen mehrerer Datenströme. Bandbreite: zunächst bis 384 Kilobit/Sekunde.
- 3.5G: HSPA (2006): Erweiterung von UMTS mit Bandbreiten bis zu 42 Megabit/Sekunde.
- 4G: LTE (2010): Dieser Standard setzt auf der UMTS-Infrastruktur auf und wird mitunter auch als 3.9G bezeichnet, dabei wird meist eine Bandbreite bis zu 50 Megabit/Sekunde (Download) angeboten. Durch eine Bündelung von Frequenzbändern kann sogar eine Geschwindigkeit von theoretisch bis zu 500 Megabit/Sekunde im Download erzielt werden (4.5G).
- 5G: Die fünfte Mobilfunkgeneration wird bis zum Jahr 2020 erwartet. Zurzeit wird in mehreren Ländern an einer solchen 4G-Nachfolgetechnik geforscht. So will Japan zu den Olympischen Sommerspielen in Tokio mit 5G glänzen. /dpa