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Bundesregierung will Fahrdienstmarkt modernisieren – und erntet viel Kritik

Angesichts neuer Mobilitätsdienste und des digitalen Wandels hat die Bundesregierung eine Modernisierung des Fahrdienstmarktes in Deutschland auf den Weg gebracht.

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(Foto: Cameris / shutterstock)

Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Für neue Mobilitätsanbieter sollen bestehende Hemmnisse verschwinden, Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert werden. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte: „Wir wollen moderne, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen. Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV.“ Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange sprach von einem „Digital-Update“ des Personenbeförderungsrechts.

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Ein Kern der Novelle ist die Aufnahme einer neuen Beförderungsform; es geht um sogenannte Pooling-Angebote. Dabei teilen sich mehrere Fahrgäste meist einen Transporter, bestellt wird über eine Smartphone-App. Bestehende Angebote laufen derzeit auf Basis einer Experimentierklausel. Mit der Gesetzesänderung soll dies nun bundesweit nach einem einheitlichen Rahmen möglich sein. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Ländliche Regionen sollen von Personennahverkehr profitieren

Die Neuregelung sieht außerdem flexiblere, bestellbare Angebote im öffentlichen Personennahverkehr vor. Davon sollen vor allem ländliche Regionen profitieren. Lange sagte, es solle kleinere, flexiblere Fahrzeuge statt Linienbusse geben, nicht mehr auf festen Routen und bestellt per Smartphone-App. Die Kommunen sollten dazu weitreichende Kompetenzen erhalten, um dies vor Ort so auszugestalten, wie es für die Bürger am besten sei.

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An der sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen ohne Auftrag soll grundsätzlich festgehalten werden. Möglich sein sollen Lockerungen bei weiten Entfernungen, die aber die Kommunen festlegen sollen. Mit dem Begriff Mietwagen sind hierbei nicht Firmen gemeint, die Mietwagen vermieten – sondern Firmen, die „Mietwagen“ mit Fahrern vermitteln. Die Rückkehrpflicht besagt, dass Fahrzeuge dieser Vermittler nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und anders als klassische Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt und vor massiven Einbrüchen gewarnt.

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Reform weist weiterhin Probleme auf

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, sagte, der Gesetzentwurf lasse die zentralen Probleme der Mobilität von morgen ungelöst. „Weder ist der Entwurf geeignet, im ländlichen Raum die Unterversorgung mit Mobilitätsangeboten jenseits des eigenen Autos aufzulösen, noch wird es auf dieser Grundlage gelingen, dem Wildwuchs an Dumpingverkehren in Großstädten Herr zu werden.“ Es bestehe erheblicher Korrekturbedarf.

Auch der Fahrdienstvermittler Free Now hält die geplante Neuordnung für unzureichend. „Ein großer Wurf ist die Reform nicht“, sagte Deutschland-Chef Alexander Mönch. „Es bestehen noch immer zwei unterschiedlich regulierte Bereiche – der eine hat vollkommene Preisflexibilität, der andere unterliegt einer starren Tarifregelung. Das kann nicht gutgehen.“ Es mache keinen Sinn, weiterhin eine Trennung vorzunehmen zwischen Taxi und Mietwagen mit Fahrer. „Die Nutzer wollen entweder am schnellsten oder am günstigsten von A nach B kommen. Man hätte nun die Chance nutzen sollen, das System zu vereinfachen.“

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Auch Gewerkschaften forderten Nachbesserungen. Verdi, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund befürchten eine Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse. So kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, Scheuer riskiere einen neuen „Niedriglohnsumpf“ im Verkehr. Der Linke-Verkehrspolitiker Jörg Cezanne sagte, mit schwammigen Vorgaben zur Rückkehrpflicht von Mietwagen und zu sozialen Standards werde man Dumpingangeboten keinen Riegel vorschieben können.

Der ADAC dagegen begrüßte den Entwurf als guten Kompromiss zwischen der Beibehaltung bestehender Angebote und der Zulassung neuer Mobilitätsoptionen. „Der Verbraucher profitiert von größerer Vielfalt, höherer Flexibilität und geringeren Kosten.“ dpa

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