
Die Coronapandemie hat massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Was wie eine Binsenweisheit klingt, wird deutlich, wenn wir uns einmal anschauen, wie viele Messen schon aufgrund der Coronakrise verschoben oder gleich ganz abgesagt wurden: Insgesamt 3.916 Absagen und Verschiebungen registriert allein die Expo-Database des Messebewertungsportals der Dfv-Mediengruppe.
Dass Messen auf den unterschiedlichen Kontinenten offensichtlich einen unterschiedlichen Stellenwert haben, können wir der Datenbank ebenfalls entnehmen. Europa verliert bislang 2.236 Messen und Ausstellungen, davon 821 allein in Deutschland. Damit wäre Deutschland allein stärker betroffen als ganz Nordamerika, das nur mit 533 Absagen oder Verschiebungen konfrontiert ist. Allein Asien läge mit 944 Störungen darüber, während Südamerika, Afrika und Australien mit insgesamt 214 Verschiebungen oder Absagen vergleichsweise gering betroffen sind.
Da die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie zumindest mit dem Bezug auf Großveranstaltungen weltweit ähnlich ausgefallen sind, zeigen die Daten eine Entwicklung auf, die durchaus einer Diskussion zugänglich sein sollte. Könnte es sein, dass die Messeszene im Deutschland vor Corona ein Übermaß an Ausstellungen organisiert hat? Oder woran liegt es, dass in Europa insgesamt – und in Deutschland im Besonderen – eine im weltweiten Vergleich deutlich höhere Zahl an Ausstellungen hätte stattfinden sollen?
Die Expo-Database bemüht sich nach eigenen Angaben jedenfalls um Vollständigkeit.
Abseits dieser Fragestellung dürften sich die deutschen Messe- und Ausstellungsveranstalter über die Neuerungen der in Landeszuständigkeit erlassenen Coronaverordnungen durchaus freuen. Immerhin erlauben sie unisono, wenn auch mit regionalen Unterschieden, eine Wiederaufnahme des Messebetriebs.
In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, müssen Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen und sich zur Einhaltung einheitlicher Schutzstandards verpflichten. Kommunen dürfen Auflagen erteilen. Über die „Hygiene- und Infektionsstandards“ (PDF) in der Anlage zur Coronaschutzverordnung sind Details – etwa die Zahl der Personen pro Quadratmeter Bruttofläche und ähnliches – geregelt. Ähnliche Regelungen gelten auch in den anderen Bundesländern, wobei manche dedizierte Messe-Hygienekonzepte mit sehr detaillierten Regelungen vorgelegt haben. Das ist etwa in Bayern (PDF) der Fall.
Passend dazu: Coronavirus: Die rechtlichen Folgen bei Absage von Messen und Konferenzen
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team