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Digitaler Kassenbon: Darauf solltest du achten, bevor du auf Papier verzichtest

Der gute alte Kassenbon gehört immer noch zum Alltag, vergrößert aber Zettelwirtschaft und Müllberg. Zudem hat man mit der schnell verblassenden Thermodruckfarbe zu kämpfen. Zeit für eine Alternative.

Quelle: dpa
2 Min.
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Braucht man den gedruckten Kassenzettel noch? Längst gibt es digitale Alternativen. (Foto: M Stocker / Shutterstock)

Weil Kassenzettel nicht besonders beständig sind, wird oft empfohlen, sie abzufotografieren. Vor allem dann, wenn ein Umtausch wahrscheinlich ist. Oder wegen Gewährleistung und Garantie, wenn es um höherpreisige Artikel geht. Viele haben aber auch einfach ein besseres Gefühl, wenn sie den Einkauf noch einmal in Ruhe hinter der Kasse prüfen können.

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In allen diesen Fällen entsteht viel Papier, das aufbewahrt werden muss, verloren gehen kann und früher oder später mehr Abfall bedeutet. Deshalb lohnt es sich, an der Kasse nach einem digitalen Beleg zu fragen, berichtet die IT-Fachzeitschrift c’t (Heft 8/25).

Einfach QR-Code scannen und PDF herunterladen

Es gebe schon einige Supermarktketten und auch andere Händler, bei denen man einfach einen QR-Code am Kassenterminal scannen und den Bon dann direkt als PDF aufs Smartphone herunterladen kann – ganz ohne App oder Anmeldung. Das sei die einfachste und datensparsamste Alternative zum anonymen Kassenzettel auf Papier.

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Allerdings kann der Händler den digitalen Bon auch über eine Anwendung realisieren, etwa seine Kunden-App, erklären die Experten. Das sei unter Datenschutzgesichtspunkten aber nicht optimal.

Liegt der Beleg rechtssicher für Steuer und Co vor?

Vor allem gelte es bei der Nutzung solcher Apps immer abzuwägen, ob Anreize – wie etwa Rabatte – ihren eigentlichen Zweck aufwiegen: das Einkaufsverhalten analysieren, um personalisierte Werbung platzieren zu können.

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Egal, ob als PDF-Download oder über eine App: Als Kundin oder Kunde sollte man beim digitalen Bon vorab nachfragen, ob er rechtsgültig gestaltet ist, also die Pflichtangaben der Kassensicherungsverordnung (Paragraf 6) enthält.

Nur so lässt sich der digitale Beleg dann etwa in der Steuererklärung oder bei Abrechnungen verwenden. Sicherstellen sollte man außerdem, dass der Händler den digitalen Bon für Reklamationen und Umtauschwünsche akzeptiert.

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In jedem Fall gilt: Wünscht ein Kunde die Papiervariante, muss ihm der Händler den Bon weiterhin ausdrucken. Ein Abschaffen des physischen Kassenzettels steht nicht im Raum.

Hinweis: Die c’t gehört wie t3n zum Heise-Verlag.

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