Anzeige
Anzeige
News

Digitalisierungs-Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst soll 2020 kommen

Für den Bereich der Bundesverwaltung wollen die Gewerkschaften mit dem Bundesinnenministerium kurzfristig Verhandlungen über einen Tarifvertrag beginnen, der die Digitalisierungsprozesse im öffentlichen Dienst regeln soll.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Der digitale Wandel in öffentlichen Verwaltungen soll einen eigenen Digitalisierungs-Tarifvertrag bekommen. (Foto: Shutterstock)

In einem Spitzengespräch haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke darüber verständigt, die Eckpfeiler für den digitalen Wandel in der Bundesverwaltung in einem ausdrücklichen Digitalisierungs-Tarifvertrag setzen zu wollen.

Seehofer sehr an Digitalisierungs-Tarifvertrag interessiert

Anzeige
Anzeige

Inhalte des Tarifvertrages sollen vor allem Regelungen zur Frage der Qualifizierung, der Teilhabe an neuen Arbeitsformen wie dem Home-Office, sowie Grundregeln für den Gesundheits- und Datenschutz sein, so Werneke. Dabei besteht offenbar eine seltene Einigkeit zwischen dem Arbeitgebervertreter auf der einen und den Arbeitnehmervertretern auf der anderen Seite.

So äußerte Bundesinnenminister Horst Seehofer Verständnis für die Bedenken der Verwaltungsmitarbeiter im Zusammenhang mit der digitalen Transformation und betonte, wie wichtig es ihm sei, auf dem „Weg in die Zukunft alle“ mitzunehmen. Deshalb wolle er „die Digitalisierung im öffentlichen Dienst gemeinsam mit den Gewerkschaften gestalten.“ Das schaffe Sicherheit und Vertrauen.

Anzeige
Anzeige

DBB Beamtenbund gibt sich kämpferisch

Derweil äußerte sich Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des DBB Beamtenbund und Tarifunion, der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ gegenüber weniger auf Harmonie bedacht. Geregelt werden müssten insbesondere die Bereiche des entgrenzten Arbeitens, der permanenten Erreichbarkeit und des Home-Office. Hier würden die Beschäftigten auch einen gewissen Schutz erwarten. Ebenso gelte es, dafür zu sorgen, dass Künstliche Intelligenz nicht etwa zu Überwachungs- oder Selektionszwecken eingesetzt werde.

Anzeige
Anzeige

Dabei erwarte er, dass „der Digitalisierungs-Tarifvertrag in der nächsten Einkommensrunde im Herbst 2020 eine Rolle“ spiele, denn nach seiner Erfahrung würden die „Arbeitgeber sagen: Digitalisierung kostet Geld – bei der Qualifizierung etwa – und muss daher in den großen Topf der Tarifrunde geworfen werden.“ Er werde es aber nicht hinnehmen, wenn die Arbeitgeber versuchen würden „so etwas auf der Einkommensseite gegenzurechnen“, so Silberbach.

Zuständigkeitswirrwarr in der Bundesregierung?

Zwar beteuert Silberbach, dass ihm durchaus daran gelegen sei, daran mitzuwirken, dass die Digitalisierung im öffentlichen Dienst „Geschwindigkeit aufnehmen“ kann, dabei sieht er aber vor allem die Arbeitgeber in der Pflicht. Nach seiner Beobachtung gebe es einen „Zuständigkeitswirrwarr“ in der Bundesregierung, wenn es um das Thema Digitalisierung ginge.

Anzeige
Anzeige

Deren Aufstellung sei „verzwickt“, so der DBB-Chef. „Wir haben ein Digitalkabinett, Kanzleramtschef Braun als Koordinierer, die Staatsminister Bär und Hoppenstedt, und wir haben in jedem Bundesministerium und in jeder Bundesbehörde Stäbe, die sich damit beschäftigen. Da fragen wir uns: Wird da mehr gegeneinander als miteinander geplant?“

Die Menschen erwarteten klare Botschaften, wo es hingehen soll, konstatiert Silberbach. Dieses „Herumwurschteln der Politik von heute auf morgen und ohne Zielsetzung“ nerve nicht nur die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige