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Digitalisierungs-Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst soll 2020 kommen

In einem Spitzengespräch haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke darüber verständigt, die Eckpfeiler für den digitalen Wandel in der Bundesverwaltung in einem ausdrücklichen Digitalisierungs-Tarifvertrag setzen zu wollen.
Inhalte des Tarifvertrages sollen vor allem Regelungen zur Frage der Qualifizierung, der Teilhabe an neuen Arbeitsformen wie dem Home-Office, sowie Grundregeln für den Gesundheits- und Datenschutz sein, so Werneke. Dabei besteht offenbar eine seltene Einigkeit zwischen dem Arbeitgebervertreter auf der einen und den Arbeitnehmervertretern auf der anderen Seite.
So äußerte Bundesinnenminister Horst Seehofer Verständnis für die Bedenken der Verwaltungsmitarbeiter im Zusammenhang mit der digitalen Transformation und betonte, wie wichtig es ihm sei, auf dem „Weg in die Zukunft alle“ mitzunehmen. Deshalb wolle er „die Digitalisierung im öffentlichen Dienst gemeinsam mit den Gewerkschaften gestalten.“ Das schaffe Sicherheit und Vertrauen.
Derweil äußerte sich Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des DBB Beamtenbund und Tarifunion, der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ gegenüber weniger auf Harmonie bedacht. Geregelt werden müssten insbesondere die Bereiche des entgrenzten Arbeitens, der permanenten Erreichbarkeit und des Home-Office. Hier würden die Beschäftigten auch einen gewissen Schutz erwarten. Ebenso gelte es, dafür zu sorgen, dass Künstliche Intelligenz nicht etwa zu Überwachungs- oder Selektionszwecken eingesetzt werde.
Dabei erwarte er, dass „der Digitalisierungs-Tarifvertrag in der nächsten Einkommensrunde im Herbst 2020 eine Rolle“ spiele, denn nach seiner Erfahrung würden die „Arbeitgeber sagen: Digitalisierung kostet Geld – bei der Qualifizierung etwa – und muss daher in den großen Topf der Tarifrunde geworfen werden.“ Er werde es aber nicht hinnehmen, wenn die Arbeitgeber versuchen würden „so etwas auf der Einkommensseite gegenzurechnen“, so Silberbach.
Zwar beteuert Silberbach, dass ihm durchaus daran gelegen sei, daran mitzuwirken, dass die Digitalisierung im öffentlichen Dienst „Geschwindigkeit aufnehmen“ kann, dabei sieht er aber vor allem die Arbeitgeber in der Pflicht. Nach seiner Beobachtung gebe es einen „Zuständigkeitswirrwarr“ in der Bundesregierung, wenn es um das Thema Digitalisierung ginge.
Deren Aufstellung sei „verzwickt“, so der DBB-Chef. „Wir haben ein Digitalkabinett, Kanzleramtschef Braun als Koordinierer, die Staatsminister Bär und Hoppenstedt, und wir haben in jedem Bundesministerium und in jeder Bundesbehörde Stäbe, die sich damit beschäftigen. Da fragen wir uns: Wird da mehr gegeneinander als miteinander geplant?“
Die Menschen erwarteten klare Botschaften, wo es hingehen soll, konstatiert Silberbach. Dieses „Herumwurschteln der Politik von heute auf morgen und ohne Zielsetzung“ nerve nicht nur die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
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