Die EU-Kommission hat Vorschläge für das Digitale-Dienste-Gesetz und das Digitale-Märkte-Gesetz gemacht. Soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Plattformen, die in der EU tätig sind, sollen strengeren Regeln unterliegen.
Hohe Geldbußen oder Zerschlagung
Die Gesetze sollen für Plattformen gelten, die die EU-Kommission als „Torwächter“ einordnet. Das sind Plattformen, die mindestens zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger in der EU erreichen. „Einige sehr große Dienste sind praktisch zu quasi-öffentlichen Räumen für den Informationsaustausch und den Online-Handel geworden“, erklärt die Kommission. Solche Dienste seien systemrelevant. Deshalb sollen für sie besondere Regeln gelten.
Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes. Außerdem sind Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes möglich. Bei einem wiederholten Verstoß könnte eine Plattform gezwungen werden, bestimmte Geschäftsbereiche zu verkaufen.
Gesetz über digitale Dienste
Für große Plattformen soll es eine Aufsichtsstruktur aus nationalen Koordinatoren geben. Die Europäische Kommission bekommt die Befugnis, direkt Sanktionen zu verhängen.
In Bezug auf Online-Werbung und personalisierte Inhalte müssen Plattformen ihre Filterkriterien transparent machen.
Sie müssen eine Möglichkeit anbieten, illegale Inhalte zu melden sollen auf solche Meldungen auch reagieren. Eine konkrete Zeitspanne hat die Kommission nicht vorgeschlagen. Auf Meldungen von bestimmten Experten-Organisationen müssen Plattformen dagegen sofort reagieren. Nationale Behörden sollen außerdem Löschanweisungen verschicken können.
Digitale Märkte: Drittanbieter nicht benachteiligen
Die Kommission will Plattformen mit großer Bedeutung für den Binnenmarkt bestimmte Praktiken verbieten, um den Wettbewerb fairer zu gestalten und kleineren Anbietern eine Expansion zu ermöglichen.
Große Plattformen sollen ihre eigenen Dienste nicht gegenüber anderen bevorzugen dürfen. Nutzer müssen zum Beispiel vorinstallierte Software löschen können. Die Anbieter müssen außerdem Interoperabilität mit anderen Diensten sicherstellen. Das könnte sich auf Messenger-Dienste und Social-Media-Plattformen auswirken. Möglicherweise könnten Nutzer dann über verschiedene Dienste hinweg kommunizieren.
Über die Vorschläge der Kommission beraten jetzt das Europäische Parlament sowie die Mitgliedstaaten. Sie können auch noch eigene Vorschläge einbringen. Bis das finale Gesetz steht und beschlossen wird, kann es also noch dauern, erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahre.