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„Drachenlord“: Gericht verurteilt mehrere Hater

Mehrere Gegner des „Drachenlords“ mussten sich vor Gericht verantworten. In einem Fall wurde sogar eine Gefängnisstrafe verhängt.

Quelle: dpa
1 Min. Lesezeit
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Polizei und mehrere „Hater“ des „Drachenlords“ bei einer Hass-Demo im Jahr 2018. (Foto: dpa)

Der Streit zwischen dem Youtuber „Drachenlord“ und seinen Gegnern hat erneut die Justiz beschäftigt. Das Amtsgericht im mittelfränkischen Neustadt an der Aisch verhandelte im Mai in zehn Verfahren gegen mehrere Schaulustige wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor dem ehemaligen Haus des Videobloggers in Altschauerberg.

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Dabei sei es hauptsächlich um Körperverletzungen gegen den „Drachenlord“ gegangen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. „Da jedes Verfahren individuell behandelt werden muss, war der Ausgang auch sehr unterschiedlich.“

Geldstrafen und Gefängnis für die Hater

In einem Fall sei eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen worden. Außerdem habe es Verurteilungen zu Geldstrafen gegeben. Ein Verfahren sei gegen eine Geldauflage eingestellt worden, weil der Angeklagte ebenfalls verletzt worden sei. Die Verfahren sind nach Angaben des Gerichts teilweise noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

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Der „Drachenlord“ streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern, den sogenannten Hatern, im Internet. Immer wieder tauchten diese in der Vergangenheit vor seinem Haus im Dorf Altschauerberg auf, um ihn zu provozieren. Die Polizei musste über Jahre meist mehrmals täglich wegen Ruhestörung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und anderer Anzeigen ausrücken. Das Haus hat der Youtuber inzwischen verkauft und ist weggezogen.

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Doch auch der „Drachenlord“ wurde nach gegenseitigen Beschimpfungen gewalttätig und musste sich wegen mehrerer Fälle bereits vor Gericht verantworten. In der Berufungsverhandlung verurteilte ihn das Landgericht in Nürnberg im März zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft die Revision gegen das Urteil zurückgenommen hat.

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