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Ratgeber

ElektroG: Das ändert sich demnächst für Online-Händler von Kleidern und Möbeln

Wer elektronische Geräte verkauft, muss eine Reihe gesetzlicher Umweltauflagen erfüllen. Das betrifft demnächst auch Händler anderer Segmente.

Von Anja Olsok
4 Min.
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(Foto: Evgeniy Agarkov / Shutterstock)


Für Händler und Hersteller von Elektrogeräten ist es geübte Praxis, bestimmte gesetzliche Umweltauflagen einzuhalten, zum Beispiel bei der Entsorgung der Geräte. Diese Umweltauflagen treffen im kommenden Jahr aber auch Online-Händler, die sich auf ganz andere Segmente konzentrieren wie Kleider oder Möbel. Was müssen diese Unternehmen jetzt tun? Wie vermeiden sie künftig Bußgelder? Ein Gastbeitrag.

Bereits als Kinder lernen wir, dass leere Batterien und kaputte Handys nicht in den Hausmüll gehören. Dies gilt umso mehr für Unternehmen, die elektrische und elektronische Geräte auf den Markt bringen oder damit handeln: Alte und kaputte Geräte sollen per Gesetz umweltgerecht entsorgt werden. In Deutschland regelt dies das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das verpflichtet Händler dazu, ihre elektrischen Produkte vor Verkaufsbeginn in Deutschland bei der zuständigen Behörde zu registrieren und ihre dort verkauften Mengen regelmäßig zu melden. Händler – und dazu gehören auch Online-Shops – müssen darüber hinaus dafür sorgen, dass ihre verkauften Geräte umweltgerecht entsorgt werden. Viele Händler beauftragen dafür ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen.

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Außerdem müssen Firmen eine Garantie vorweisen, dass auch nach einer möglichen Insolvenz ihres Unternehmens ihre bereits verkauften Elektrogeräte umweltgerecht entsorgt werden können. Um all diese Verpflichtungen einhalten zu können, müssen stationäre Händler und Online-Shops gleichermaßen einen langwierigen bürokratischen Prozess durchlaufen.

Umweltauflagen erstrecken sich 2018 auf mehr Segmente als zuvor

Was ändert sich im Jahr 2018? Bisher galten diese Auflagen nur für typische Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik – vom Fernseher bis zur Schreibtischlampe. Ab dem 15. August 2018 gilt das ElektroG aber auch für Produkte wie Kleider und Möbel mit elektrischer Funktion. So müssen etwa elektrisch verstellbare Schreibtische oder Jacken mit integrierten Leuchtdioden vor dem erstmaligen Verkauf entsprechend registriert werden.

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Doch viele Online-Shop-Betreiber haben sich mit diesem Thema noch gar nicht beschäftigt. Wer bis zum Stichtag nicht die entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern. Die Gefahr ist real: In der Vergangenheit haben große Online-Marktplätze immer wieder Online-Shops abgemahnt und sogar verbannt, als sie nicht registrierte Elektrogeräte auf der Plattform angeboten haben.

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Was müssen Händler tun?

In Deutschland ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) dafür zuständig, Elektrogeräte von Händlern zu registrieren. Nach der Registrierung erhalten Händler eine sogenannte WEEE-Registrierungsnummer für ihre Produkte. Der Name leitet sich aus der europäischen WEEE-Richtlinie ab, deren Vorgaben in nationale Gesetze wie das ElektroG in Deutschland überführt wurden. Erst danach dürfen Elektrogeräte in Deutschland auf den Markt gebracht werden.

Den Registrierungsantrag sollten betroffene Unternehmen sorgfältig bearbeiten. Hier müssen sie verschiedene Angaben zum Unternehmen und ihren Marken machen. Jedes Produkt mit elektronischen oder elektrischen Komponenten muss registriert werden. Derzeit dauert der Anmeldeprozess bei der Stiftung EAR mindestens zehn Wochen. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Registrierungsprozess um einige Wochen verlängern.

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Anleitung: Von der Registrierung bis zum Produktverkauf in 6 Schritten

Die folgenden sechs Schritte sollten Online-Händler jetzt durchgehen, um im kommenden Jahr rechtskonform elektronische Produkte verkaufen zu können:

  1. Sortiment sorgfältig prüfen: Online-Händler sollten schauen, welche Produkte sie im Sortiment haben und ob diese dem ElektroG unterliegen.
  2. Produkte in vorgegebene Geräteklassen einordnen: Während des Registrierungsprozesses bei der Stiftung EAR müssen Unternehmen ihre Elektrogeräte vorgegebenen Gerätearten zuordnen. Dies sollten Händler bereits im Vorfeld tun. Eine Orientierung bietet die Stiftung EAR auf ihrer Website.
  3. Eine insolvenzsichere Garantie vorweisen: Diese Garantie soll sicherstellen, dass auch nach der Insolvenz eines Unternehmens bereits verkaufte Elektrogeräte umweltgerecht entsorgt werden können. Händler müssen diese Garantie im Registrierungsprozess bei der Stiftung EAR vorweisen. Eine Übersicht mit möglichen Garantielösungen und Garantieanbietern hält die Stiftung EAR auf ihrer Website bereit.
  4. Entsorgungsunternehmen finden: Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Entsorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, diese Geräte fachgerecht abzuholen und zu entsorgen. Die Stiftung EAR koordiniert zentral die Entsorgung der Elektroaltgeräte. Sind Container bei den lokalen Sammelstellen voll, versendet die Stiftung EAR sogenannte Abholanordnungen an die bei ihr registrierten Unternehmen. Ein registrierter Online-Händler ist dann verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit diese Container abzuholen und fachgerecht zu entsorgen. Unternehmen müssen die Entsorgung der Container selbst organisieren und dafür ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen beauftragen. So stellen sie sicher, dass sie einer Abholanordnung in der gegeben Frist nachkommen. Hierfür kommen deutschlandweit tätige Entsorgungsunternehmen infrage.
  5. Produkte registrieren: Alle elektrischen und elektronischen Produkte, die Händler in Deutschland auf den Markt bringen wollen, müssen sie bei der Stiftung EAR anmelden. Dafür benötigen sie neben der Garantie und dem Entsorgungsunternehmen unter anderem auch ihre Steuernummer, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder sowie deutschsprachige Produktbeschreibungen. Die Bearbeitungszeit bei der Stiftung EAR liegt derzeit im Idealfall bei zehn bis zwölf Wochen.
  6. Mit dem Verkauf starten: Sobald der Registrierungsantrag bei der Stiftung EAR abgeschlossen ist, erhalten Händler eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.

Internationale Geschäfte werden noch komplexer

Wer als Online-Händler nicht nur in Deutschland Produkte verkauft, sondern auch in anderen EU-Ländern aktiv ist, muss weitere Vorschriften beachten. Denn für alle EU-Länder gelten die Bestimmungen der WEEE-Richtlinie. Jedes Land hat dafür eigene Gesetze und Vorschriften erlassen, die zum Teil ganz unterschiedliche Anforderungen an Händler stellen. Auch hier gelten ab 15. August 2018 die Umweltauflagen für Produktklassen wie Kleider und Möbel.

Online-Händler sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen des Elektrogesetzes im kommenden Jahr vorbereiten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Regelungen sind teilweise komplex und der Registrierungsprozess aufwändig. Betroffene Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit Experten austauschen. Professionellen Rat bieten die Stiftung EAR, das Umweltbundesamt, die Industrie- und Handelskammern sowie private Dienstleister, die in diesem Bereich tätig sind.

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