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Entschädigung für verspätete Flüge: Justizministerium testet kostenlose Klagemöglichkeit

Mit ein paar Klicks zur Entschädigung. Das wünschen sich viele Passagiere, deren Flüge stark verspätet, ohne sie oder gar nicht stattgefunden haben. Dazu läuft jetzt ein Test des Justizministeriums.

Quelle: dpa
2 Min.
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Bei Flugreisen kann es zu deutlichen Verspätungen kommen. Die Rechte der Fluggäste will die deutsche Justiz nun stärken. (Foto: muratart/Shutterstock)

Das Bundesjustizministerium hat ein Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten aufgesetzt. Dort können Passagiere über einen Vorab-Check mit Standardfragen herausfinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigung in ihrem Fall infrage kommen könnte. Anschließend können sie gleich selbst digital eine Klage erstellen.

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An sieben deutschen Gerichten – Bremen, Düsseldorf, Königs Wusterhausen, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg und Nürtingen, die in der Nähe größerer Flughäfen liegen, kann die Klage dann auch digital eingereicht werden.

Voraussetzung für die digitale Übermittlung der Fluggast-Klage ist allerdings die Einrichtung eines Bürgerkontos Mein Justizpostfach. Das kann jeder tun, der über einen Online-Ausweis und eine Bund-ID verfügt.

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Mehr als 130.000 Klagen eingereicht

Laut einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung gingen bei den Gerichten an den Standorten der 20 größten Flughäfen in Deutschland 2024 rund 131.000 Klagen von Fluggästen ein – etwa 6.000 mehr als im Vorjahr. Die Kunden verlangen meist Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge, teils geht es auch um Fälle zu Reiseverträgen.

Das Geschäftsmodell von Legal-Tech-Plattformen im Bereich von Fluggastrechten basiert darauf, Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung durchzusetzen. Dabei treten die Passagiere ihre Forderungen an die Plattform ab, die bei Erfolg eine Provision erhält. Bei Misserfolg entstehen den Kunden keine Kosten.

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Wer seine Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft über das neue Portal selbst durchsetzen will, muss die Entschädigungssumme nicht teilen. Er muss aber einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen und darauf vorbereitet sein, bei Misserfolg die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.

Onlinedienst als Testfall für digitalen Kontakt zwischen Bürger und Justiz

Das Ministerium hat Fluggastrechte als ersten Anwendungsfall für den neuen Onlinedienst ausgewählt, da es sich hier um häufig vorkommende Klagen handelt, die sich in der Fallgestaltung oft ähneln. Doch dabei soll es nicht bleiben. „Die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können“, sagt der geschäftsführende Bundesjustizminister, Volker Wissing (parteilos).

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