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Equal Pay: Bundesarbeitsgericht stärkt Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Frauen haben Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit. Das gilt auch dann, wenn der männliche Kollege „besser verhandelt“ hat als die Arbeitnehmerin. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden.

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Gericht will Gender Pay Gap nicht akzeptieren. (Foto: Shutterstock-Proxima Studio)

Das Bundesarbeitsgericht im thüringischen Erfurt hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber einem männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt gezahlt hatte. Dabei war dieser weder länger im Unternehmen noch höherwertiger eingesetzt als die Klägerin.

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Mann habe einfach besser verhandelt

Das Unternehmen hatte eingewendet, der männliche Kollege habe schlicht besser verhandelt als die Klägerin. Deshalb sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Der Beklagten war es im Verfahren nicht gelungen, diese Vermutung zu widerlegen.

Im Ergebnis verurteilte das Gericht die Beklagte zu einer Entschädigung von 2.000 Euro und blieb damit weit unter der Forderung der Klägerin in Höhe von 6.000 Euro. Es kommt entsprechend ganz auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

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Gender Pay Gap immer noch nennenswert hoch

So verwundert es nicht, dass die Vorinstanzen die Klage allesamt zurückgewiesen hatten. Dennoch entfaltet das Urteil Mustercharakter in allen Fällen, in denen Männer und Frauen unter grundsätzlich gleichen Bedingungen beschäftigt werden.

Das hat übrigens nicht bloß theoretische Bedeutung. 2022 lag der geschlechterspezifische Verdienstabstand laut Statistischem Bundesamt bei 18 Prozent.

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(via Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21)

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