Anzeige
Anzeige
Kommentar

Die KI-Gesetzgebung der EU lässt die wichtigsten Fragen unbeantwortet

Mit dem AI Act wollte die EU als erste Region der Welt klare Regeln für Entwicklung und Nutzung von KI vorlegen. Ausgerechnet für eine der größten ungeklärten Fragen liefert aber auch das neue Gesetz keine klaren Antworten.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Der AI Act bringt in wichtigen Fragen keine Klarheit. (Bild: Midjourney / t3n)

Der Siegeszug generativer KI hat allerlei Fragen aufgeworfen. Genau die wollte die EU mit dem weltweit ersten umfassenden KI-Gesetz beantworten. „Dies ist ein historischer Moment“, so die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, anlässlich der Einigung auf den Gesetzentwurf im Dezember 2023. 

Anzeige
Anzeige

Jetzt ist der AI Act in Kraft getreten und Kritiker:innen bemängeln zu Recht, dass nach wie vor noch viele Fragen offen sind. Darunter vielleicht auch die Wichtigste von allen.

AI Act lässt wichtige Fragen weiter ungeklärt

Sei es die Klage der New York Times gegen OpenAI oder die eines deutschen Fotografen gegen die Datensammelorganisation LAION: Überall auf der Welt beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, wie im KI-Zeitalter mit den Rechten von Urheber:innen umgegangen werden soll. Ausgerechnet darauf liefert der AI Act keine klaren Antworten.

Anzeige
Anzeige

Anbieter von KI-Modellen müssen sich laut Gesetzestext an die Urheberrechte halten. Viel genauer wird der AI Act in der Hinsicht aber kaum. Das bedeutet zunächst einmal, dass KI-Firmen im Netz oder anderweitig veröffentlichte Daten für ihr Training verwenden dürfen. Zumindest so lange die oder der Urheber:in dem nicht in „maschinenlesbarer Form“ widersprochen hat.

Das galt aber freilich auch schon vor dem Inkrafttreten des AI Acts. Neu ist mit dem AI Act nur, dass KI-Firmen dokumentieren müssen, welche Trainingsdaten sie verwendet haben. Wie genau diese Dokumentation am Ende aussehen muss, weiß allerdings noch niemand.

Anzeige
Anzeige

Im Gesetzestext wird lediglich von einer „hinreichend detaillierte Zusammenfassung“ gesprochen. Die Firmen sollen sich dabei an einer vom europäischen Amt für KI erstellten Vorlage orientieren. Das hat aber erst Mitte Juni 2024 seine Arbeit aufgenommen. Immerhin möchte man sagen, denn welche nationale Behörde in Deutschland die Einhaltung der neuen KI-Regeln überwachen soll, ist noch immer nicht geklärt.

Bleiben wir dem föderalen System treu, und verteilen die Aufgabe quer durch die Republik? Oder übernimmt eine Bundesbehörde die Aufgabe? Und wenn ja, macht es dann die Bundesdatenschutzbeauftragte oder vielleicht doch die Bundesnetzagentur? Man weiß es nicht.

Anzeige
Anzeige

AI Act: Weitere Fragen zum Urheberrecht bleiben unbeantwortet

Beim Themenkomplex KI und Urheberrecht geht es nicht nur um Trainingsdaten. Auch die Frage, ob und welchen Schutz mit KI-generierte Inhalte genießen sollten, scheidet weltweit die Geister. Während die zuständige US-Behörde, die für einen Schutz notwendige Schöpfungshöhe bei KI-Inhalten nicht erreicht sieht, hat ein chinesisches Gericht im Januar 2024 genau das Gegenteil entschieden.

Eine klare Regelung für die gesamte EU wäre auch in dem Bereich wünschenswert. Der AI Act bietet die aber nicht an. Und so werden diese und andere Fragen auch weiterhin die Gerichte der Mitgliedsstaaten beschäftigen, bis es dann vermutlich irgendwann eine Klärung vom Europäischen Gerichtshof gibt. Dabei hätten doch genau diese Fragen eine klare, von politischen Mehrheiten getragene Antwort verdient.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige