Anzeige
Anzeige
News

Endlich: EU-Parlament schafft Geoblocking im Urlaub ab

Filme, Serien, Fußball-Übertragungen – die Kleinstaaterei bei Internetstreams in der EU hat bei Auslandsaufenthalten ab 2018 ein Ende. Ganz konsequent ist die neue Regelung nicht.

Von Stephan Dörner
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Selbst der ehamalige Microsoft-CEO hat mit Netflix Zeit totgeschlagen. (Foto: chrisdorney / Shutterstock)

Das EU-Parlament hat am Donnerstag Streaming-Anbietern wie Netflix, Sky Go oder iTunes über eine Verordnung verboten bestimmte Inhalte in bestimmten Ländern der Europäischen Union nicht anzubieten – das sogenannte Geoblocking. Das gilt allerdings nur für Nutzer, die sich vorübergehend im EU-Ausland aufhalten – beispielsweise für einen Urlaub, eine Dienstreise oder den Studienaufenthalt.

Anzeige
Anzeige

Die neue Regelung tritt laut tagesschau.de Anfang kommendes Jahr in Kraft und ist ein hart erkämpfter Kompromiss zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten. Bislang verhinderten die Lizenzvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Streaming-Diensten vielfach die Nutzung von Inhalten im Ausland, weil die Rechte nur für bestimmte Länder eingeräumt wurden.

EU-Geoblocking ist noch nicht komplett Geschichte

Die Verordnung bezieht sich nur auf kostenpflichtige Angebote. Diese dürfen im EU-Ausland gegenüber dem Heimatland in keiner Weise eingeschränkt sein und auch keine Zusatzkosten verursachen.

Anzeige
Anzeige

Netflix und andere Streamingdienste können ab 2018 ohne Einschränkung im EU-Ausland weitergeschaut werden. (Foto: Daniel Krason/Shutterstock)

Anbietern mit kostenlosen Online-Bibliotheken wie ARD und ZDF steht es laut tagesschau.de frei, die Inhalte ebenfalls im EU-Ausland verfügbar zu machen. Durch den bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird zumindest langfristig aber nicht die für viele attraktive Online-Mediathek der britischen BBC unter die neue Regelung fallen.

Anzeige
Anzeige

Geoblocking ist damit aber immer noch nicht Geschichte: Anbieter können zwei von zehn Prüfkriterien nutzen, um eine übermäßige Nutzung der eigenen Dienste im EU-Ausland zu verhindern. Dazu gehören Bezahl- und Steuerdaten sowie postalische und IP-Adresse. Damit soll verhindert werden, dass Kunden ihr Abo in einem EU-Land mit niedrigerem Preis abschließen und dauerhaft in ihrem Heimatland nutzen. Eine zeitliche Einschränkung für den Auslandsaufenthalt sieht die Verordnung jedoch nicht vor.

Einer Reihe von Interessenverbänden geht die Regelung nicht weit genug. Geoblocking müsse gänzlich abgeschafft werden, fordern unter anderem Vertreter von sprachlichen Minderheiten, Studenten und Startups in einem offenen Brief an die EU-Institutionen, den Europaabgeordnete Julia Reda (Piratenpartei) auf ihrer Website veröffentlicht hat.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige