EU will Gesichtserkennung doch nicht verbieten
Die EU hat ihren eigenen Vorschlag, die Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen erst mal zu stoppen, wieder abgeräumt. Das geht aus einem Papier hervor, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.
Doch kein Moratorium zur Gesichtserkennung
Ursprünglich hatte die EU-Kommission geplant, den Einsatz von Technik zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auszusetzen. Mit dem Moratorium wäre der Einsatz von Technik zur Gesichtserkennung für drei bis fünf Jahre verboten gewesen. Das hätte den Gesetzgebern Zeit gegeben, mögliche Risiken der Technologie abzuschätzen, bevor sie großflächig zum Einsatz kommt. Für Forschung und Entwicklung hätte es dabei Ausnahmen geben können.
Das Papier der EU zur künstlichen Intelligenz und Gesichtserkennung kann allerdings noch verändert werden, bevor es am 19. Februar präsentiert werden soll.
Technologie zur Gesichtserkennung wird immer öfter in der Öffentlichkeit eingesetzt. Erst vor kurzem gab die Londoner Polizei bekannt, die Kameras der Stadt mit einer entsprechenden Software und mit einer Datenbank mit den Bildern von gesuchten Menschen zu verknüpfen. Derweil plant Indien eines der größten staatlichen Programme zur Gesichtserkennung der Welt. In China ist Gesichtserkennungstechnik bereits weit verbreitet und wird sogar schon für die Ticket-Kontrolle an U-Bahnen verwendet.
Seehofer will Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen installieren
Auch Innenminister Horst Seehofer hatte schon mit der Technik gerechnet. Nach Tests wie am Berliner Bahnhof Südkreuz will Seehofer die Technik an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen installieren lassen. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren die Pläne.