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Privacy Shield 2.0: EU und USA bei wichtigem Abkommen im Grundsatz einig

Die Rechtsunsicherheit hat vielleicht schon bald ein Ende: Die EU und die USA haben sich im Grundsatz auf einen Nachfolger des vom Europäischen Gerichtshof gekippten „Privacy Shield“ für den Transfer personenbezogener Daten geeinigt.

Quelle: dpa
1 Min.
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Wichtiger Schritt: EU und USA haben sich im Grundsatz auf einen Nachfolger Privacy Shield verständigt (Bild: Shutterstock)

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden gaben den Fortschritt der Verhandlungen am Freitag (25. März) in Brüssel bekannt. „Dies wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen und den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten gewährleisten“, sagte von der Leyen. Details zu dem neuen Abkommen nannten bisher weder die EU- noch die US-Seite.

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Der EuGH hatte den „Privacy Shield“ für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.

Rechtsunsicherheit für Unternehmen

Für Unternehmen entstand dadurch große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU. So warnte der Facebook-Konzern Meta seit dem Herbst, dass das Onlinenetzwerk und auch Instagram in Europa wahrscheinlich eingestellt werden müssten, wenn es keine Nachfolgeregelung gäbe. Entsprechend begrüßte der Branchenverband Business Software Alliance die grundsätzliche Einigung, da sie Rechtssicherheit schaffen werde.

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Der „Privacy Shield“ war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgängerregelung „Safe Harbor“ vom EuGH gekippt worden war. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems.

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Noyb ist nicht zufrieden

Dessen Datenschutzorganisation Noyb beklagte am Freitag, dass es sich nun lediglich um eine politische Ankündigung handele und ein konkreter Text nach wie vor ausstehe. Falls das neue Abkommen nicht in Einklang mit EU-Recht sei, werde Noyb oder eine andere Gruppe wohl auch dieses anfechten.

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