Europas Gegenentwurf zu Starlink: Was Iris2 können soll und wo es noch Ungereimtheiten gibt
Die europäische Raumfahrt hat andere Probleme. „Zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Union“, heißt es in der Verordnung zu IRIS2, dürfen die staatlichen Satelliten ausschließlich mit Raketen der EU-Staaten gestartet werden. Das allerdings ist einfacher verordnet als getan: Die kleine europäische Vega-C-Rakete ist nach einem Fehlstart noch nicht wieder einsatzfähig. Die große Ariane 5 hatte im Juli 2023 ihren allerletzten Flug. Und die Nachfolgerin, die Ariane 6, verzögert sich von Jahr zu Jahr (siehe TR 5/2021, S. 34). Sie soll nun im Sommer erstmals starten. Selbst wenn dieser Termin eingehalten werden könnte und der Flug erfolgreich verliefe, wäre die Ariane 6 auf Jahre hinaus ausgebucht. Unter anderem soll die neue Rakete 18-mal für das „Project Kuiper“ abheben, eine geplante Internet-Konstellation, mit der der US-Konzern Amazon den Starlink-Satelliten Konkurrenz machen will. Und letztlich auch IRIS2.
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