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Wie KI in einem Gefängnis in Niedersachsen getestet werden soll

Ein Forschungsprojekt soll herausfinden, welchen Nutzen künstliche Intelligenz (KI) bei der Suizid- und Gewaltprävention in niedersächsischen Gefängnissen bringen kann.

Quelle: dpa
1 Min.
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Überwachungskamera. (Foto: Andrey Mihaylov / shutterstock)

Zunächst soll die KI im Rahmen eines Projektes entwickelt werden, wie das Justizministerium in Hannover auf dpa-Anfrage mitteilte. Getestet werden soll diese dann in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg. Wann dies genau sein könnte, ist bislang nicht bekannt.

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Über einen Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landes-Vollzugsgesetzes wird am Dienstag abschließend im Landtag beraten. Diese Novelle befasst sich laut Ministerium auch mit dem möglichen Einsatz von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Suizid- und Gewaltprävention. Hierfür sei eine gesetzliche Grundlage nötig.

Künstliche Intelligenz ist in vielen Bereichen zu finden: Beispiele sind selbst parkende Autos, Sprachassistenten und lernfähige Maschinen – aber auch Kaufvorschläge im Online-Shop oder Playlisten in Streamingdiensten, die auf Basis vorherigen Konsumverhaltens von Maschinen errechnet werden.

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KI: Ein drittes Auge

Bei der Gewaltprävention wird laut Ministerium bereits auf Videoüberwachung gesetzt, etwa in den Fluren oder Höfen der Gefängnisse. Diese Bilder laufen demnach in den Sicherheitszentralen der Justizvollzugsanstalten auf – eine gleichzeitige Überwachung aller Kamerabilder sei aufgrund der hohen Anzahl nicht möglich. Auffälligkeiten könnten dann von der künstlichen Intelligenz erkannt werden und zu einer Aufschaltung, also einer Art Hinweis, führen. Die KI könnte damit Bedienstete unterstützen.

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Wenn zudem gegen Gefangene besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet würden, etwa wenn die Gefahr zu einem Suizid bestehe, könnte eine KI zusätzliche Sicherheit bringen und quasi ein drittes Auge sein. In diesem Jahr haben demnach bislang zwei Menschen Suizid in niedersächsischen Gefängnissen begannen.

Die Forschungsdauer ist auf drei Jahre angesetzt – Ende März wurde die Ausschreibung vergeben. Die Erforschung hat laut Ministerium bereits begonnen. Wenn die Untersuchungen erfolgreich seien, dürfe die Technik auf Grundlage der neuen Gesetzesfassung auch angewendet werden.

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