Anzeige
Anzeige
News

Freifunker bald gemeinnützig: Diese Vorteile bringt die neue Regelung für Bürgernetzbetreiber

Anbieter öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots, sogenannte Freifunker, sollen künftig steuerlich als gemeinnützig anerkannt werden. Damit könnten sie eine Reihe von Vorteilen erhalten.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Freifunk in Hildesheim. (Foto: dpa)

Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Jens Zimmermann am Mittwoch auf Twitter mitteilte, hat der Finanzausschuss des Bundestages die Gemeinnützigkeit sogenannter Freifunkinitiativen beschlossen. Der Beschluss entfaltet keine unmittelbare Wirkung. Er muss als Teil des Jahressteuergesetzes 2020 noch erfolgreich den Bundestag und den Bundesrat passieren. Einzelheiten der Ausgestaltung stehen ebenso noch aus.

Allgemeinklausel der Abgabenordnung auf digitale Teilhabe gedehnt

Anzeige
Anzeige

Damit scheint nach fast zwei Jahren greifbar, was die Bundesregierung schon Anfang 2019 angekündigt hatte, nachdem sich nicht zuletzt der Bundesrat dafür eingesetzt hatte: Anbieter kostenloser WLAN-Zugänge sollen als gemeinnützige Einrichtungen im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt werden.

Konkret hatte der Bundesrat dabei die Allgemeinklausel des genannten Paragrafen im Blick. Die besagt, dass „als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen“ ist, wenn „die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke“ geschieht. Nach Auffassung des Bundesrates fördern Freifunker das „bürgerschaftliche Engagement für eine digitale Gesellschaft“, indem sie über das unentgeltliche Verfügbarmachen von Internetzugängen die „digitale Teilhabe“ unterstützen.

Anzeige
Anzeige

Das bringt die Gemeinnützigkeit

Schon bislang konnten Freifunker als gemeinnützig anerkannt werden. Dazu mussten aber zur unentgeltlichen Bereitstellung weitere erfüllte Voraussetzungen hinzukommen. So wäre etwa ein Freifunker als gemeinnützig anerkennt worden, der ein WLAN-Netz in einer Flüchtlingsunterkunft aufgebaut hätte. Die neue Regelung ist dem Vernehmen nach so angelegt, dass bereits das reine Bereitstellen des Zugangs für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit reicht.

Anzeige
Anzeige

Diese Gemeinnützigkeit bietet jenen, die sie anerkannt bekommen, durchaus einige Vorteile. So werden gemeinnützige Einrichtungen nicht nur in praktisch allen Steuergesetzen mit Erleichterungen versehen. Vielmehr können sie sich auch über Spenden refinanzieren, wobei sie wiederum für den Spender steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen können. Das ist eine erhebliche Verbesserung.

Zudem können sie sich bei der Bußgeldzuweisung gerichtlich berücksichtigt lassen. Vielfach werden Gerichtsverfahren unter der Auflage beendet, Summe X an die gemeinnützige Einrichtung Y zu spenden. Nicht zuletzt stehen viele Förderprogramme nur gemeinnützigen Einrichtungen offen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige